Arbeitswelt: Home-Office in Ministerien unterschiedlich geregelt

Mit Präsenzregelungen haben mehrere große Unternehmen zuletzt heftige Diskussionen ausgelöst. Die meisten Mitarbeiter der hessischen Ministerien können mindestens die Hälfte der Zeit mobil arbeiten.

Seit der Corona-Pandemie gehört das Home-Office für viele Beschäftigte als Möglichkeit dazu – auch in den Ministerien der hessischen Landesregierung. „Die bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen zu mobilem Arbeiten sind positiv“, teilte das Innenministerium auf eine Anfrage aus der FDP-Landtagsfraktion mit. Die Bedingungen sind innerhalb der Behörden unterschiedlich, geregelt sind sie in Dienstvereinbarungen.

In der Staatskanzlei können die Beschäftigten bis zu 50 Prozent ihrer monatlichen Arbeitszeit von zu Hause oder ortsunabhängig arbeiten. Voraussetzung sei, dass keine dringenden dienstlichen Belange entgegenstünden und die Art der Tätigkeit mobiles Arbeiten zulasse, hieß es in der Mitteilung. Über die konkrete Ausgestaltung werde im Team entschieden. 

In Ausnahmefällen komplett in das Home-Office

Ähnliche Situation im Innenministerium: Hier gelten ebenfalls die 50 Prozent – außer, es gibt gesundheitliche, familiäre oder dienstliche Gründe, die für eine höhere Quote sprechen. Dann sei dies befristet in bis zu 100 Prozent der Arbeitszeit möglich. Ausgenommen seien besonders sensible, sicherheitsrelevante Bereiche, in denen mobiles Arbeiten nur eingeschränkt angeboten werden könne.

Bis zu 50 Prozent der Arbeitszeit im Home-Office können den Angaben zufolge auch die Beschäftigten in anderen Ministerien in Hessen arbeiten – Ausnahmen sind das Kultusministerium, das Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege und das Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, in denen bis zu 60 Prozent Home-Office möglich sind. Im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum ist ein gemeinsamer Mindestpräsenztag pro Woche vorgeschrieben, zusätzliche Regelungen werden in den Teams getroffen.

Zu Hause arbeiten mit gebrochenem Fuß

Im Wissenschaftsministerium gilt ebenfalls eine Quote von 50 Prozent. Diese kann auch hier in Ausnahmefällen erhöht werden, etwa zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Pflege und Beruf oder aus gesundheitlichen Gründen wie einem gebrochenen Fuß. 

Zum Nutzungsgrad des mobilen Arbeitens in den Ministerien oder zur Zahl abgelehnter Anträge wurden keine Angaben gemacht, da die Daten dazu nicht in automatisiert auswertbarer Form vorlägen. Nach technischer und finanzieller Möglichkeit würden die Mitarbeiter mit einem mobilen Hessen-PC ausgestattet, der eine gesicherte Übermittlung von Daten ermögliche, teilte das Innenministerium mit.