Hotellerie und Gastronomie brauchen viel Personal. Für diese Branchen interessieren sich auch Zöllner.
Der Zoll ist am Samstag bei bundesweiten Prüfungen in Hotels und Gaststätten auch in Hessen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgegangen. Im Bereich des Hauptzollamtes Frankfurt am Main waren nach dessen Mitteilung vom Sonntag 31 Kontrolleure im Einsatz, unterstützt von 14 Kassenprüfern, Steuerfahndern und Hilfsvollziehern des Finanzamtes Frankfurt. Sie befragten neun Betriebe und insgesamt 43 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Drei Inder, drei Türken, ein Albaner und eine Serbin hatten nach den Angaben keine Aufenthaltsgenehmigung. In 23 Fällen vermuteten die Prüfer, dass eine Anmeldung zur Sozialversicherung fehlte. Bei zehn Beschäftigten gingen sie davon aus, dass diesen der Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde nicht gezahlt wurde.
In den personalintensiven Branchen Hotellerie und Gastronomie werden laut dem Hauptzollamt immer wieder bei stark variierenden Arbeitszeiten „Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt“. Eine Sprecherin erklärte: „Zur Umgehung der Mindestlohnzahlungen werden zum Beispiel die Arbeitszeitaufzeichnungen nicht ordnungsgemäß geführt, um so den tatsächlichen Umfang von Arbeitszeiten zu verschleiern.“