Sonntags Butter und Brötchen an der Tankstelle holen, nicht aber in einer kleinen Verkaufsstelle ohne Personal? In Sachsen-Anhalt wird geprüft, ob man das ändern kann.
Die FDP-Landtagsfraktion drängt auf zeitnahe gesetzliche Veränderungen in Zusammenhang mit Einkaufsläden ohne Personal. „Wir haben den Koalitionspartnern das jetzt auf den Tisch gepackt und hoffen, dass wir zeitig auch zur Umsetzung kommen“, sagte Fraktionschef Andreas Silbersack der Deutschen Presse-Agentur. „Das Ladenöffnungszeitengesetz muss angepasst werden. Sonntagsöffnungen müssen möglich sein, wenn kein Personaleinsatz erfolgt.“
Das Landesverwaltungsamt hatte Anfang des Jahres eine Rundverfügung an die Gewerbebehörden erlassen. Entsprechende Selbstbedienungsläden mit 24/7-Betrieb sollten ab Samstag 20 Uhr und für den gesamten Sonntag schließen. Betroffen sind etwa Geschäfte in Wörlitz (Landkreis Wittenberg) und Görzig (Landkreis Anhalt-Bitterfeld), die rund um die Uhr mit Kundenkarte genutzt werden können.
Silbersack war kürzlich in Görzig. Es sei am Sonntag viel los gewesen, sagte er. „Es war kein Personal da. Aber die Menschen begrüßten sich freundlich, man unterhielt sich zugewandt. Hier gibt man den Menschen die Möglichkeit, vor Ort auch in ländlichen Regionen tatsächlich etwas einzukaufen. Und die sind da extrem dankbar“, so der FDP-Politiker. Es sei nicht zu erklären, wenn man solche Angebote einschränke, die Einkaufsläden von Tankstellen aber immer größer würden. „Wenn ich in Halle am Sonntag auf den Bahnhof gehe, habe ich das Gefühl, ich bin in der Mall von Dubai. In manchen Läden treten sich die Leute auf die Füße. Das steht in keinem gesunden Verhältnis zu den Bedingungen für die Menschen im ländlichen Raum.“
Das Wirtschaftsministerium in Magdeburg ist offen für eine Reform des Ladenöffnungszeitengesetzes. Dieses hat den Angaben zufolge zwei Schutzziele: den Schutz von Arbeitnehmern sowie von Sonn- und Feiertagen. „Das Schutzziel des Arbeitsschutzes von Arbeitnehmern ist durch einen personalfreien Betrieb am Sonntag nicht relevant“, sagte ein Sprecher von Minister Sven Schulze (CDU). „Allerdings entfällt durch den automatisierten Betrieb an Sonntagen nicht das Schutzziel des Sonn- und Feiertagsschutzes.“ Man prüfe aktuell, ob Sonntagsöffnungen von kleineren Märkten in ländlichen Räumen gegebenenfalls mit Einschränkungen dennoch möglich seien.
Auch die SPD kann sich das vorstellen. „Die Frage ist allerdings, ob eine Änderung im Landesrecht für diese Öffnung ausreicht“, sagte Fraktionsvorsitzende Katja Pähle mit Blick auf verschiedene Gerichtsentscheidungen zum Schutz von Sonn- und Feiertagen. „Wichtig ist aber: Die Öffnung soll sich auf die Läden beschränken, die ohne Personal am Sonntag öffnen können.“ Die Sonntagsruhe sei besonders schützenswert. „Ich möchte nicht, dass es normal wird, dass am Sonntag jemand hinter der Kasse steht oder Regale einräumt. Das muss Grenzen haben.“