Gesundheitsversorgung: Bayern beantragt Vermittlungsausschuss zu Klinikreform

Die vorgesehene Neuaufstellung der Kliniken in Deutschland sorgte für heftige Diskussionen – nimmt sie die letzte Hürde im Bundesrat?

Zur Abstimmung über die Krankenhausreform im Bundesrat hat Bayern einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses eingebracht. Das teilte Gesundheitsministerin Judith Gerlach auf Anfrage mit. „Unser Ziel ist es, zu dringend notwendigen Nachbesserungen zumindest in zentralen Punkten des Gesetzes zu kommen“, sagte die CSU-Politikerin. Die Länderkammer kann damit nun darüber abstimmen, ob sie das vom Bundestag beschlossene Gesetz in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament schicken will.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach äußerte sich kurz vor Beginn der Bundesratssitzung zuversichtlich, dass die Reform gebilligt wird. „Da kommt eine Reform zum Abschluss, an der wir zwei Jahre intensiv gearbeitet haben“, sagte der SPD-Politiker. Aus seiner Sicht werde es „ein guter Tag“ für die Krankenhäuser, aber insbesondere auch für die Patientinnen und Patienten sein.

Die Reform soll den finanziellen Druck auf die Kliniken mindern und eine stärkere Spezialisierung bei komplizierteren Behandlungen durchsetzen. Dafür soll die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen zudem neue „Leistungsgruppen“ sein. Sie sollen die jeweiligen Klinikbehandlungen genauer beschreiben und bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben dafür absichern.