Ein kleines Mädchen liegt verletzt vor einem Haus. Ermittler gehen zunächst davon aus, dass es bei dem Sturz in einer Katzenbox steckte. Die Box spielte laut Gericht zwar keine Rolle, aber ein Wurf.
Nach dem Sturz eines kleinen Mädchens aus dem dritten Stock hat das Berliner Landgericht die Unterbringung der Mutter in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die 41-Jährige habe in einem akuten Schub ihrer psychischen Erkrankung ihre damals 21 Monate alte Tochter aus dem Fenster ihrer Wohnung in Berlin-Altglienicke geworfen oder gestoßen, begründete der Vorsitzende Richter Wolfgang Dobrikat. Das Mädchen erlitt bei der Tat am 10. Juni erhebliche Verletzungen.
Das Gericht ging wie die Staatsanwaltschaft von einem versuchten Totschlag aus. Die Frau sei jedoch wegen einer Erkrankung nicht schuldfähig gewesen, hieß es weiter im Urteil. Weil derzeit die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten bestehe, sei eine Unterbringung erforderlich.
Mädchen steckte nicht in einer Katzenbox
Die Staatsanwaltschaft war zunächst davon ausgegangen, dass die vierfache Mutter ihr jüngstes Kind in eine Katzenbox gesperrt und dann aus dem Fenster geworfen hatte – um sich ihrer Tochter zu „entledigen“. Ein solcher Tatablauf habe sich im Prozess aber nicht bestätigt, sagte der Richter. Damit folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts, der vom ursprünglichen Vorwurf des versuchten Mordes abgerückt war.
Die aus Tschechien stammende Frau soll laut Urteil zunächst Mobiltelefone, eine Tüte mit Müll und eine Katzenbox aus dem Küchenfenster ihrer Wohnung geworfen haben. „Dann hat sie ihre Tochter aus dem Fenster geworfen, das Kind fiel mit den Füßen voran und landete in einem Gebüsch“, sagte Richter Dobrikat. Die Kleine habe sich nicht im Katzenkorb befunden, das ergebe sich aus dem Verletzungsbild.
Keine Spätfolgen bei der Zweijährigen
Bei dem Sturz aus etwa elf Metern Höhe habe sie „den Tod wenigstens billigend in Kauf genommen“, betonte der Richter. Das damals 21 Monate alte Kind habe unter anderem mehrere Frakturen, Stauchungen, Hämatome und Schwellungen erlitten. Inzwischen lebe es bei seinen Großeltern und könne wieder laufen, Spätfolgen gebe es nicht.
Der Verteidiger hatte sich gegen eine Unterbringung ausgesprochen. Aus seiner Sicht handele es sich um eine fahrlässige Körperverletzung. Die Mutter habe „in ihrem Zustand nicht richtig aufgepasst, das neugierige und agile Kind ist über den Hochstuhl zum Fenster gelangt und gestürzt“, argumentierte der Anwalt. Im Urteil hieß es, eine solche Sturz-Version könne das Gericht „sicher ausschließen“.
Die Mutter hatte im Verfahren zunächst erklärt, sie habe keine Erinnerung. Im Prozess sagte die von Zeugen als fürsorglich beschriebene Frau, sie schließe aus, dass sie ihr Kind geworfen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.