Schleswig-Holstein: Landtag berät über Kita-Reform und Nachtragshaushalt

In der Kita-Finanzierung klafft eine Lücke von 110 Millionen Euro. 2025 sollen Änderungen im Kita-Gesetz diese mit Geld, mehr Flexibilität und weniger Bürokratie schließen.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag beschäftigt sich am Mittwoch (10.00 Uhr) unter anderem mit der Kita-Reform. Die Novelle des Kita-Gesetzes soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten und eine Flexibilisierung des bestehenden Systems mit sich bringen. So soll eine klaffende Finanzierungslücke von 110 Millionen Euro geschlossen werden. 

Zudem befassen sich die Abgeordneten mit einem Entwurf eines Nachtragshaushaltes für 2024. Damit will die Landesregierung auf neue Finanzentwicklungen reagieren. Schwarz-Grün will so den ursprünglich 1,51 Milliarden Euro umfassenden Notkredit für das laufende Jahr um 327 Millionen Euro absenken. 

Des Weiteren soll der Landtag auf Antrag von CDU und Grünen über Steueroasen in gemeindefreien Gebieten beraten. Diese sollen laut dem Antrag verhindert werden. Dafür soll der Landtag die Landesregierung bitten, Vorschläge zu erarbeiten und vorzulegen.