Wegen Zensus: Finanzministerium lehnt Änderung von Kommunalfinanzierung ab

Die Veröffentlichungen zum Zensus haben für Unruhe in vielen Kommunen gesorgt: Sie verloren im Vergleich zu den eigenen Daten teilweise deutlich bei den Einwohnerzahlen – und fürchten weniger Geld.

Das Finanzministerium in Magdeburg lehnt im Streit um die Zensus-Zahlen eine Änderung bei der Finanzierung der Kommunen ab. Die Daten der Bevölkerungsstatistik bei den Statistischen Landesämtern unterlägen einer umfassenden Prüfung, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Es gebe keine fachlichen Überlegungen, den geltenden Verteilmechanismus zu ändern. 

Im Zuge der Bevölkerungsstatistik, die durch den Zensus 2022 erhoben wurde, verloren zahlreiche Kommunen in Sachsen-Anhalt bei den Einwohnerzahlen. Viele Kommunen gingen aufgrund der eigenen Melderegister von höheren Zahlen aus. Die Einwohnerzahlen haben konkrete Auswirkungen: Eine wichtige Einnahmequelle für viele Kommunen ist der kommunale Finanzausgleich. Diese Zuweisungen durch Bund und Land orientieren sich an der durch den Zensus festgestellten Einwohnerzahl. Weniger Einwohner bedeuten also auch weniger Geld. Zahlreiche Kommunen in Sachsen-Anhalt sprechen sich daher dafür aus, statt der beim Zensus erhobenen Zahlen, die Daten der Melderegister hinzuzuziehen. 

Finanzministerium will bei bisheriger Regelung bleiben

Das Finanzministerium ist dagegen überzeugt, dass eine zusätzliche Erhebung der Daten nur mit einem deutlichen personellen und finanziellen Mehraufwand verbunden sei und es zu einem höheren Aufwand für die Kommunen komme. Bislang haben mindestens 28 Kommunen Abweichungen der Einwohnerzahlen beim Statistischen Landesamt zurückgemeldet. Vor allem die Stadt Halle rechnet mit deutlichen Verlusten in Höhe von rund 15 Millionen Euro. 

Aber nicht alle Kommunen sind mit den Zählungen des Zensus unzufrieden. Sandersdorf-Brehna (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) teilte mit, die geringen Abweichungen würden finanziell kaum ins Gewicht fallen. Der Amtsleiter der Stadt Ilsenburg (Harz), Henri Fischer, betonte: Die Angaben aus dem Melderegister seien planbarer abzubilden. Es könne aber nicht abschließend eingeschätzt werden, ob der Verzicht auf eine bundesweit einheitliche Erhebung tatsächlich zu einer gerechteren Verteilung der öffentlichen Mittel führen werde. Die Stadt Weißenfels spricht sich dagegen für eine Gesetzesänderung aus. Kommunen müsse eine valide Zweitprüfung ermöglicht werden.