Politischer Aschermittwoch: Ausschreitungen in Biberach – Gericht verhängt Geldstrafe

Die gewaltsamen Proteste beim politischen Aschermittwoch der Grünen in Biberach schockierten bundesweit. Nun landet ein vergleichsweise kleiner Fall als erster vor Gericht.

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen vor einem geplanten politischen Aschermittwoch der Grünen in Biberach an der Riß ist im ersten Prozess ein Beteiligter zu 4.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der verbeamtete Lehrer wurde des Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Das Amtsgericht Biberach verurteilte Markus Grehl zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätze zu je 50 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Das Gericht sah es als erwiesen hat, dass der 40-Jährige sich vor neun Monaten an einer Straßenblockade beteiligt hatte. Vor Gericht wurden Videos der Blockade gezeigt, auf denen der Familienvater zu sehen war. Er führt im Nebenerwerb eine Landwirtschaft seiner Familie fort und hatte sich den Bauernprotesten angeschlossen. 

Was war passiert?

Am Aschermittwoch (14. Februar) war eine Protestaktion in der Stadt unweit von Ulm so sehr eskaliert, dass die Grünen eine geplante Veranstaltung unter anderem mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann und dem Grünen-Bundespolitiker Cem Özdemir aus Sicherheitsgründen kurzfristig absagen mussten. 

Bei den Protesten wurden mehrere Polizisten verletzt, die Beamten setzten Pfefferspray gegen die Demonstranten ein. Zuvor hatte es auch Straßenblockaden gegeben, ein Misthaufen landete vor der Stadthalle. Die Ausschreitungen hatten bundesweit für sehr viel Aufsehen gesorgt. 

Vor Gericht gestand der angeklagte Markus Grehl seine Beteiligung am Protest. An einer aktiven Blockade habe er sich aber nicht beteiligt, sagte der Angeklagte. Er habe absolut kein Bedürfnis gehabt, sich mit der Polizei anzulegen. „Das Letzte, was ich wollte, war die Behinderung der Polizei.“ Er sei aus Neugier und durch eine Art Gruppendynamik zwischen die Fronten geraten. Grehl kündigte an, das Urteil nicht akzeptieren zu wollen. Er hatte auch schon einen Strafbefehl nicht akzeptiert. Sein Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert.

14 Anklagen und mehr als 40 Strafbefehle 

Laut Staatsanwaltschaft wurde in dem Komplex insgesamt gegen mehr als 60 Beschuldigte ermittelt. 14 Anklagen wurden demnach bisher erhoben. Wann in diesen Fällen die Prozesse beginne, steht laut der zuständigen Staatsanwältin noch nicht fest. 

Die Tatvorwürfe reichen laut Anklagebehörde wie im ersten Prozess von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte über Landfriedensbruch bis Nötigung. Auch Zeigen des sogenannten Hitlergrußes wird in einem Fall verfolgt. 

Mehr als 40 Strafbefehle über Geldstrafen zwischen 30 und 120 Tagessätzen wurden beantragt – ab einer Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Etwa die Hälfte der Strafbefehle wurde akzeptiert, die andere Hälfte dieser Verfahren ist infolge von Einsprüchen noch offen. Bis Ende November sollen zwei weitere Verhandlungen starten.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist quasi eine Art Urteil ohne mündliche Gerichtsverhandlung. Die Staatsanwaltschaft stellt nur dann Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für nötig hält. Bei einem Einspruch gegen den Strafbefehl wird der Vorwurf vor Gericht verhandelt.