Kommunalrechtsreform: Hessen plant umfangreiche Neuerungen im Kommunalrecht

Hessen bringt eine Reform des Kommunalrechts auf den Weg. Die neuen Regeln sollen etwa die Arbeit kommunaler Parlamente vereinfachen. Für kleinere Parteien könnte es schwieriger werden, mitzureden.

Hessens Landesregierung will mit einer umfassenden Reform des Kommunalrechts kommunale Parlamente handlungsfähiger machen und Bürokratie abbauen. Da oft zahlreiche Gruppierungen in den Parlamenten vertreten seien, seien diese teils sehr zersplittert, erklärte Innenminister Roman Poseck (CDU) in Wiesbaden. 

Daher soll ab den kommenden Kommunalwahlen im März 2026 ein neues Auszählverfahren zur Sitzverteilung angewendet werden. Damit werde es für Kleinstparteien schwieriger, Mandate bereits mit geringen Stimmenanteilen zu erlangen. 

Zudem soll die Ein-Personen-Fraktion abgeschafft werden. Der Fraktionsstatus ist nach den Worten von Poseck unter anderem mit finanzieller Unterstützung und mehr Rederechten verbunden. 

Das Land wolle außerdem die Möglichkeit digitaler Sitzungsformate eröffnen und es kommunalen Parlamenten leichter machen, sich in eigener Verantwortung zu verkleinern. „Wir wollen das Kommunalrecht modernisieren, um Handlungsfähigkeit und Spielräume der hessischen Kommunen zu erhöhen“, erklärte Poseck. „Dabei handelt es sich um die umfassendste Kommunalrechtsnovelle seit zehn Jahren.“

Möglichkeit von Bürgerbegehren soll eingeschränkt werden

Um die zügige Realisierung wichtiger Infrastrukturprojekte nicht zu gefährden, sollen bei bestimmten Vorhaben künftig keine Bürgerbegehren mehr möglich sein, ergänzte Poseck. Die mögliche wirtschaftliche Betätigung von Kommunen soll um den Wohnungsbau und erneuerbare Energien erweitert werden.

Mehr Geld für Bürgermeister und Landräte

Zudem ist nach Angaben von Poseck eine bessere Besoldung für kommunale Wahlämter geplant. „Wir wissen um die hohe Belastung und Verantwortung der Bürgermeister, Landräte und Beigeordneten“, erläuterte er. Ab der zweiten Wahlperiode solle ein achtprozentiger Zuschlag gewährt werden. „So geben wir einen Anreiz, sich der Verantwortung auch über einen längeren Zeitraum zu stellen.“

Kritik kommt von der Grünen-Landtagsfraktion: Der Gesetzentwurf sei ein Angriff auf die demokratischen Rechte kleinerer Parteien, teilte der Fraktionsvorsitzende Mathias Wagner mit. Dass kommunale Hauptamtliche trotz knapper Kassen eine satte Gehaltserhöhung bekommen sollten, sei völlig aus der Zeit gefallen.