Bestechung: Neue Lernplattform hilft, Korruptionsgefahr zu erkennen

Ein wärmender Kaffee für den Polizisten am Rande einer Demo. Ein Blumenstrauß für die Lehrerin. Eine Weinflasche für den Referenten. Dürfen Beschäftigte des Landes Berlins solche Geschenke annehmen?

Wo ist die Grenze zwischen einer Anerkennung, einem Dankeschön oder Korruption? Polizisten, Lehrerinnen, Sachbearbeiter – Beschäftigte des öffentlichen Dienstes kommen schnell in heikle Situationen und sollten dann wissen, was erlaubt ist und was nicht. „Viele wissen aber eben nicht Bescheid“, sagte Oberstaatsanwalt Rüdiger Reiff. Eine neue Lernplattform soll den rund 300.000 Beschäftigten des Landes Berlin helfen, Situationen solche besser einzuschätzen. 

Bislang erhalten die Beschäftigten regelmäßig per Mail oder in Papierform die geltenden Verwaltungsvorschriften (AV BuG) der Senatsfinanzverwaltung. Nach Erfahrung der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung, die bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin angesiedelt ist, beschäftigen sich jedoch die Wenigsten detailliert damit. Abhilfe soll ein neues „Compliance-e-Learning-Tool“ schaffen, das heute online gehen soll. 

Neue Lernplattform mit praxisnahen Fragen

Nutzern werden Verhaltensfragen mit mehreren Antwortmöglichkeiten zu den vier Bereichen Höflichkeitsgeschenke, Verzehrfälle, Einladungen und Freikarten sowie Rabattangebote gestellt. Insgesamt gibt es 24 Fälle. Nach der richtigen Beantwortung erfolgt die Begründung samt Vorschrift. Bislang ist das Programm nicht verpflichtend. 

„Wir wollen die Leute schulen, damit sie wissen, was sie dürfen“, sagte Reiff. Der frühere Leiter der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung hat das Programm in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie Berlin entwickelt. In Berlin gebe es keine „Kultur des Bestechens“, sagte er. Die Unsicherheit sei jedoch groß. 

Grundsätzlich muss jedes Geschenk der vorgesetzten Stelle gemeldet werden, so Thomas Fels, aktueller Leiter der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung. Da dies jedoch zu aufwendig ist, können Vorgesetzte eine allgemeine Zustimmung erteilen. Verhaltensregeln sehen eine Grenze von zehn Euro für Geschenke vor, so Fels. Bezirke und Senatsverwaltungen könnten die Grenzen aber erhöhen. Prinzipiell müsse jeder Anschein der Käuflichkeit vermieden werden, so Fels. 

Korruptionsstelle erhält 164 Hinweise

Seine Zentralstelle habe im vergangenen Jahr 164 Hinweise auf mögliche Bestechungsfälle in den unterschiedlichen Behörden Berlins erhalten. In 91 Fällen handelte es sich demnach um Strafanzeigen. 

Nach dem Lagebild der Senatsverwaltung für Inneres wurden bei der Berliner Polizei im vergangenen Jahr 76 Ermittlungsverfahren wegen Korruption aufgenommen. In 34 Fällen ging es dabei um Bestechung. Oft wurden Fälle in Gefängnissen entdeckt, wenn Handys oder Drogen eingeschmuggelt und dazu Justizbeamte bestochen wurden.

Klar ist bei der Korruption aber: Nur ein Bruchteil der Delikte wird entdeckt, und das sind oft die harmlosen Varianten aus dem Alltag.