Eine junge Frau wird vor zwei Jahren an Weihnachten von einem Auto angefahren und erst tags darauf tot aufgefunden. Der Fall führt zu einem Strafverfahren und einem Urteil.
Rund zwei Jahre nach dem Unfalltod einer 23 Jahre alten Fußgängerin in Malchin hat das Amtsgericht Neubrandenburg die 23-jährige Unfallverursacherin wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 6.300 verurteilt. Die Angeklagte habe den Unfall kausal, aber nicht schuldhaft verursacht, sagte Richterin Juliane Söhnchen, die mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft folgte. Die Angeklagte erhält nach zwei Jahren ihre Fahrerlaubnis zurück.
Anhaltspunkte für eine fahrlässige Tötung oder unterlassener Hilfeleistung gab es auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht. Der Unfall sei laut Gutachter unvermeidbar gewesen. Einige Angehörige verließen aus Protest bereits während der Plädoyers den Saal. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Neubrandenburgerin hatte die 23-Jährige am ersten Weihnachtstag 2022 gegen 22.30 Uhr auf der B104 mit ihrem Auto erfasst, war aber nach dem Zusammenstoß weitergefahren. Sie habe zwar einen lauten Knall gehört, dies aber nicht mit einem Unfall in Verbindung gebracht, sagte sie. Das Unfallopfer wurde erst am nächsten Morgen von Passanten tot gefunden. Sie starb laut Rechtsmedizin sofort nach der Kollision.