Im Fall der Ermordung einer Krankenpflegeschülerin in Stuttgart hat das dortige Landgericht einen 40-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Dies teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann die Mann im August erstochen hatte. Er stach mindestens 22 Mal auf sie ein. Das Motiv war die Vermeidung von Unterhaltszahlungen, die aber tatsächlich nicht bestanden.
Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Die Nebenklage schloss sich dem an. Die Verteidigung des Angeklagtem stellte keinen konkreten Antrag, sondern forderte eine Verurteilung wegen Totschlags.