Gesellschaft: CDU-Fraktion fordert Umdenken bei Cannabis-Legalisierung

Nach Einschätzung des CDU-Gesundheitsexperten Gensch werden die Ziele des Cannabis-Gesetzes nicht erreicht – im Gegenteil. Er fordert ein Außerkraftsetzen und will das im Landtag thematisieren.

Die CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag hält das auf Bundesebene beschlossene Gesetz zur Cannabis-Legalisierung für gescheitert und warnt vor einer zunehmenden Drogenkriminalität. Die Ziele, den Schwarzmarkt und den Konsum von Cannabis einzudämmen, seien nicht erreicht worden, kritisierte der gesundheitspolitische Sprecher der oppositionellen Unionsfraktion, Christoph Gensch. 

In einem Antrag, der am Donnerstag (14. November) im Landtag diskutiert werden soll, wird von der Ampel-Landesregierung eine Initiative im Bundesrat verlangt. Die Bundesregierung müsse aufgefordert werden, das Cannabis-Gesetz sofort außer Kraft zu setzen. 

Gensch sagte, die Cannabis-Freigabe habe zu mehr Konsum und zu einer höheren Nachfrage nach Marihuana und Haschisch geführt. Der Bedarf könne mit legalem Eigen-Anbau und von Cannabis-Clubs nicht mal ansatzweise gedeckt werden, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete. Mit einer legalen Produktion sei frühestens in ein paar Monaten zu rechnen. Angesichts dessen pumpten kriminelle Banden in großem Stil Drogen in den Markt. „Wir stehen vor einer rasant zunehmenden, immer brutaler werdenden Drogenkriminalität.“

Die Regelung

In Deutschland dürfen Erwachsene über 18 Jahren seit dem 1. April dieses Jahres unter anderem bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis mit sich zu führen. Erlaubt ist auch der Anbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. Seit 1. Juli können nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen. 

In Rheinland-Pfalz hatte kürzlich der dritte Cannabis-Club eine Zulassung erhalten. Aus einer Antwort des Sozialministeriums in Mainz auf eine Anfrage von Gensch ging jüngst hervor, dass insgesamt 28 Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis beim zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingegangen sind. Abgelehnt wurde demnach bislang keiner.