Das Berliner Amtsgericht-Tiergarten stellt das Verfahren gegen Alexander Zverev gegen eine Geldauflage ein. Seine Ex-Freundin hatte ihm Körperverletzung vorgeworfen.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat den Körperverletzungsprozess gegen den deutschen Tennisprofi Alexander Zverev vorläufig eingestellt. Hintergrund der Entscheidung sei eine außergerichtliche Einigung, gab das Gericht am Freitag bekannt. Dem 27-jährigen Zverev war in der Anklageschrift vorgeworfen worden, seine ehemalige Freundin Brenda Patea im Mai 2020 bei einem heftigen Streit gegen eine Wand gedrückt und mit beiden Händen gewürgt zu haben.
Alexander Zverev hatte Einspruch eingelegt
Das Amtsgericht erließ in der Sache im Oktober 2023 Strafbefehl gegen Zverev und setzte eine Geldstrafe von 450.000 Euro fest. Da Zverev anschließend Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte, kam es zum Prozess vor dem Amtsgericht. Seine Verteidigung wies den Vorwurf in dem am 31. Mai begonnenen Verfahren zurück. Dieser fuße nur auf Behauptungen, sei nicht belastbar und widersprüchlich, sagte Zverevs Rechtsanwalt damals.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin muss Zverev im Gegenzug für die Einstellung des Verfahrens eine Geldauflage von 200.000 Euro zahlen. Davon fließen 150.000 Euro an die Staatskasse und 50.000 an einen Sammelfonds für gemeinnützige Einrichtungen.
Die Entscheidung erfolgte demnach auf Antrag der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte und die als Nebenklägern an dem Verfahren teilnehmende Patea stimmten der Einstellung demnach zu. Mit der Zustimmung zur Zahlung einer Geldauflage ist kein Schuldeingeständnis verbunden. Zverev gilt weiterhin als unschuldig. Beide Seiten hätten den Konflikt friedlich lösen wollen, so das Gericht.