Ein Eilantrag der Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung, Parteikürzel und Parteinamen auf dem Stimmzettel für die Europawahl gleich groß zu drucken, ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ein Wahlprüfungsverfahren könne erst nach der Wahl stattfinden, erklärte das Gericht am Freitag in Karlsruhe. Eine vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde wie hier mit dem Eilantrag sei ausgeschlossen. (Az. 2 BvQ 35/24)
Die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung hat, anders als die meisten anderen Parteien, kein Kürzel. Bei Einreichung des Eilantrags Ende Mai erklärte sie, durch Zufall davon erfahren zu haben, dass ihre Parteibezeichnung auf dem Stimmzettel darum kleiner gedruckt sei als die der Konkurrenz.
Auf den Stimmzetteln steht links das Kürzel, etwa SPD oder CDU, und daneben kleiner der ausgeschriebene Parteiname. Die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung sieht sich dadurch benachteiligt. Sie könne „so leichter übersehen werden“ und sei „für Menschen mit Sehschwäche möglicherweise gar nicht erkennbar“, bemängelte sie.
Der Eilantrag hatte aber nun keinen Erfolg. Die Europawahl findet in Deutschland am Sonntag statt. Hier treten insgesamt 35 Parteien und sonstige Gruppierungen an.