Strittige Statistik: Schon rund hundert Gemeinde-Klagen gegen Zensus in MV

Weniger Einwohner, weniger Geld – dieses Szenario steht vielen Kommunen in MV nach dem Zensus 2022 ins Haus. Viele zweifeln die Zahlen an und klagen nun, teils auch erst einmal vorsorglich.

Zahlreiche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern klagen gegen aus ihrer Sicht zu gering bemessene Einwohnerzahlen für das Jahr 2022. Nach Angabe der beiden Verwaltungsgerichte Greifswald und Schwerin beläuft sich die Anzahl auf etwa 100. In Greifswald lagen laut Sprecher des dortigen Gerichts am Dienstag etwa 80 Klagen vor. Seitdem seien weitere hinzugekommen. Für den westlichen Landesteil verzeichnete das Verwaltungsgericht Schwerin nach eigenen Angaben Anfang der Woche rund 20 Klagen. Zuvor hatte der NDR berichtet.

Den Kommunen drohen durch geringere Einwohnerzahlen finanzielle Einbußen. Greifswald etwa rechnet damit, dass bis zu 2,5 Millionen Euro im Jahr 2024 nicht wie geplant zur Verfügung stehen könnten. Am Mittwoch gab auch Neubrandenburg eine entsprechende Klage im Zusammenhang mit dem sogenannten Zensus bekannt. Gegenüber dem Melderegister seien es 4.500 Einwohner weniger, die der Zensus 2022 für Neubrandenburg ausweist. „Die Stadtverwaltung ist überzeugt davon, dass die im Feststellungsbescheid zum Zensus 2022 ermittelten Zahlen fehlerhaft sind.“

56.000 weniger Einwohner in MV festgestellt

Der Zensus – früher Volkszählung genannt – hatte zum Stichtag 15. Mai 2022 für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 1.571.239 Einwohner ergeben. Das waren etwa 56.000 weniger, als nach den Daten der Meldeämter zu erwarten gewesen wäre.

Als Gründe für die Differenz wurden unter anderem unterbliebene Abmeldungen bei Auswanderung ins Ausland, fehlende Ummeldungen von Studenten oder die Umwidmung von Wohnungen in Ferienwohnungen genannt.

Auch vorsorgliche Klagen

Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Greifswald erklärte, dass noch offen sei, wie viele Klagen tatsächlich vom Gericht entschieden werden. Die Klagen dienten teilweise auch dazu, Fristen einzuhalten. Nach Zustellung des Feststellungsbescheids bliebe den Kommunen ein Monat zur Klage. Viele wollten sich diese Option erst einmal offenhalten und Akteneinsicht erhalten, um zu prüfen, wie die Statistiker auf die Zahlen gekommen sind. Die Klagen richten sich gegen das Statistische Landesamt.

Es sei auch noch nicht klar, ob Verfahren etwa nacheinander oder gegebenenfalls als Musterverfahren abgearbeitet werden. Es könne aber eine Menge Arbeit auf das Gericht zukommen, sagte der Sprecher.