Immobilieneigentümer müssen Grundsteuer zahlen – ab nächstem Jahr auf Basis neuer Berechnungen. Die Staatsregierung richtet einen klaren Appell an die Kommunen. Denn dort liegt die Letztentscheidung.
Die Staatsregierung fordert die Kommunen in Bayern zu Transparenz bei der Festlegung der künftigen Grundsteuerhöhe auf – und appelliert an die Städte und Gemeinden, auf Erhöhungen zu verzichten. Die Entscheidung sei zwar Sache der Kommunen, und der Gesetzgeber gebe weder einen Mindest- noch einen Höchstsatz vor, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) im Haushaltsausschuss des Landtags. Es gelte aber der Appell und die Empfehlung, „Aufkommensneutralität herzustellen“, betonte er. Das bedeutet, dass die Kommunen insgesamt jeweils so viel Geld einnehmen würden wie vorher. Wobei es dann dennoch für einige Hauseigentümer billiger, für andere teurer werden dürfte.
Neues Berechnungsmodell ab 2025
Von 2025 an muss die Grundsteuer, die auf Immobilien fällig wird, auf einer neuen Grundlage berechnet werden. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig war. In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt. Während beim Bundesmodell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes ermittelt werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt.
Für die Berechnung mussten Haus- und Wohnungseigentümer Grundsteuererklärungen abgeben, insbesondere mit Angaben zu den jeweiligen Wohnflächen. Wie viel Grundsteuer wo fällig wird, entscheiden am Ende die Kommunen, die dazu die sogenannten Hebesätze festlegen. Dies werde wohl noch bis Anfang 2025 dauern, sagte Füracker, dann würden die Grundsteuerbescheide versandt, erstmals fällig werde die Steuer dann zum 15. Februar.
Füracker und Herrmann appellieren an Kommunen
Das Landesamt für Statistik hat laut Innen- und Finanzministerium für alle Kommunen in Bayern Prognose-Korridore berechnet, in welchem Rahmen der Hebesatz jeweils zu einem in der Summe gleichen Grundsteueraufkommen im Vergleich zu vergangenen Jahren führen würde. Wenn die Grundsteuer nun irgendwo deutlich erhöht werde, sei dies die alleinige Entscheidung der jeweiligen Kommune, hatte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zuletzt bereits betont – die Staatsregierung empfehle eine aufkommensneutrale Gestaltung der Hebesätze. Füracker bekräftigte nun, wenn Kommunen die Hebesätze erhöhen wollten, dann sei das allein deren Entscheidung – aber dann sollten sie das den Bürgern auch offen sagen.
Füracker betonte aber auch: Es werde sicher Eigentümer geben, die mehr bezahlen müssten, während die Grundsteuer für andere sinken werde. Schließlich habe Karlsruhe die bisherigen Bemessungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt. „Der einzige Vergleich, der theoretisch gemacht werden könnte, wäre: Was müsste ich bezahlen für mein Haus, wäre ich nicht in Bayern, sondern würde die Bundesgrundsteuer gelten“, erklärte der Minister.