Mecklenburg-Vorpommern ist dünn besiedelt. Obwohl in den ländlichen Regionen meist wenige Kinder leben, sollen die Schulwege auch dort möglichst kurz bleiben.
Mit einer Absenkung der Mindestschülerzahl für Eingangsklassen will die Landesregierung den Fortbestand kleiner Grund- und Regionalschulen in Mecklenburg-Vorpommern sicherstellen. Wie Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) mitteilte, stimmte das Kabinett auf seiner Sitzung am Dienstag in Schwerin Änderungen des Schulgesetzes zu.
Demnach sind für Klasse eins künftig 15 statt bislang 20 und für Klasse fünf 30 statt bislang 36 Schüler und Schülerinnen erforderlich. Die Beantragung von Sondergenehmigungen, von denen mehr als 50 der knapp 500 staatlichen Schulen im Land Gebrauch machten, sei künftig kaum noch erforderlich.
Oldenburg hob die Bedeutung einer wohnortnahen Beschulung von Kindern hervor. Dies sei auch eine wichtige Infrastrukturmaßnahme für ein dünn besiedeltes Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern, um der Abwanderung zu begegnen. „Jede Schule in den ländlich geprägten Regionen ist eine Schule für gutes Lernen, gutes Leben und gutes Arbeiten. Dort siedeln sich Familien an“, sagte die Ministerin.
Der Gesetzentwurf, der in der kommenden Woche in erster Lesung im Landtag behandelt werden soll, sichert zudem den Privatschulen im Land eine bessere Finanzausstattung. Digitale Lernangebote bekommen einen höheren Stellenwert, für Schullaufbahnempfehlungen für das Gymnasium gelten klare Vorgaben, doch bleibt der Elternwille weiterhin entscheidend. Die Mitwirkungsrechte für Schüler in den Schulkonferenzen sollen gestärkt werden, die berufliche Orientierung mehr Gewicht erhalten.