Höchstes Gericht: SPD will Verfassungsgerichtshof „krisenfest“ machen

Die SPD im Berliner Abgeordnetenhaus will mehr Einfluss extremer Kräfte auf wichtige Institutionen verhindern. Konkret schlägt sie deshalb Änderungen im Kontext des Verfassungsgerichts vor.

Die Berliner SPD-Fraktion will das Verfahren zur Besetzung von Richterstellen im Verfassungsgerichtshof ändern. Nach ihrem Willen soll in bestimmten Fällen ermöglicht werden, die Mitglieder des höchsten Berliner Gerichts mit einfacher Mehrheit und außerhalb des Abgeordnetenhauses zu wählen. Bisher ist dazu eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landesparlament nötig. Wie der SPD-Abgeordnete Jan Lehmann erläuterte, strebt seine Fraktion dazu eine Verfassungsänderung an. 

Er begründete den Vorstoß vor allem mit dem Erstarken der „Rechtsaußenpartei“ AfD in einigen Bundesländern. In Thüringen habe sie nach der jüngsten Landtagswahl eine sogenannte Sperrminorität von mehr als einem Drittel der Parlamentssitze. Verfassungsänderungen oder andere bedeutende Entscheidungen, für die eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig sei, sind also nicht ohne die AfD möglich.

SPD will Änderung bis zur Wahl 2026 

Nach den Worten Lehmanns sollte sich Berlin rechtzeitig vor der nächsten Wahl des Abgeordnetenhauses 2026 wappnen, um eine solche Macht für „staatsfeindliche Kräfte“ zu verhindern – zumindest im Hinblick auf den für die Demokratie extrem wichtigen Verfassungsgerichtshof. Dieser müsse „krisenfest“ gemacht werden. 

Konkret schlägt die SPD-Fraktion ein neues Verfahren vor für den Fall vor, dass die Wahl eines Verfassungsrichters im Abgeordnetenhaus nicht mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt. Dann soll nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten der Verfassungsgerichtshof selbst Kandidaten vorschlagen. 

Klappt deren Wahl im Parlament dann auch nicht, soll eine sogenannte Verfassungssynode mit einfacher Mehrheit den oder die neuen Verfassungsrichter wählen. Dem Gremium – so die SPD – könnten der Regierender Bürgermeister, Justizsenator, Präsidenten verschiedener Gerichte und Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes angehören.