Urlaubsunfall: Kind fällt von Seebrücke – Berufung nach abgelehnter Klage

Drama im Urlaub: Ein Kleinkind stürzt von einer Seebrücke auf Usedom, die Mutter springt hinterher und verletzt sich schwer. Nicht Schuld der Gemeinde, sagt ein Gericht. Doch der Fall geht weiter.

Nach dem Sturz ihres damals zweijährigen Sohnes von der Zinnowitzer Seebrücke auf Usedom bemüht sich eine Mutter weiter um Schmerzensgeld von der Gemeinde. Das Landgericht Stralsund hatte ihre Forderung Ende September zurückgewiesen, nun legte der Anwalt der Frau aus Brandenburg Berufung ein. 

Er bemängelt nach eigener Aussage verschiedene Teile des Urteils, will aber nicht ins Detail gehen. „Lassen wir mal die zweite Instanz ein Auge drauf werfen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Das Oberlandesgericht Rostock bestätigte den Eingang der Berufung.

Im Sommer 2021 wollte die damals 34-Jährige ein Urlaubsfoto ihrer beiden Söhne auf der Seebrücke machen. Beim Versuch, sich hinzuhocken, fiel der jüngere Sohn nach ihrer Darstellung rücklings durch das Geländer. Die Frau sprang aus etwa fünf Metern Höhe hinterher und verletzte sich im flachen Wasser besonders am linken Bein schwer. Der Junge blieb unverletzt. Die Mutter forderte mindestens 35.000 Euro Schmerzensgeld und zusätzlich Schadenersatz von der Gemeinde Zinnowitz, weil die Seebrücke aus ihrer Sicht nicht sicher genug war.

Erste Instanz: Seebrücke ausreichend sicher

Das Landgericht Stralsund urteilte hingegen, die Seebrücke sei ausreichend sicher. Sie müsse nicht die Erwartungen etwa an einen Spielplatz erfüllen und das Herabstürzen von Kleinkindern aus jeglicher – auch ungewöhnlicher – Position verhindern. 

Die Gemeinde habe davon ausgehen können, dass Eltern Kleinkinder so im Blick hätten, dass diese nicht unbeaufsichtigt seien – auch weil die grundsätzliche Gefahr herunterzufallen erkennbar war. Die Gemeinde musste demnach nicht damit rechnen, dass Kleinkinder sich für ein Foto so vor das Geländer hockten, dass sie beim Verlust des Gleichgewichts durch die höchstens 31-Zentimeter-Lücke des Geländers fallen könnten. Auch die Mutter habe damit nicht gerechnet. Das Geländer entspreche den Bauvorschriften und schütze vor erwartbaren Gefahren, etwa wenn Menschen sich an- oder hinüberlehnten. 

Die Seebrücke ist mehr als 30 Jahre alt. Der Leiter der Zinnowitzer Kurverwaltung hatte gesagt, einen vergleichbaren Unfall wie den vorliegenden habe es auf der Seebrücke noch nie gegeben. Mehrere Seebrücken im Nordosten stammen aus dieser Zeit. 

Wiederaufnahme des Verfahrens dürfte dauern

Laut Oberlandesgericht folgt auf nun noch eine Frist, in der die Berufung der Frau begründet werden kann. In diesem Jahr werde in dem Verfahren dementsprechend nichts mehr passieren. Danach werde sich der zuständige Senat den Fall ansehen und entscheiden, wie es weitergehe. 

Die aus Barnim kommende Mutter hatte sich beim Sprung aus etwa fünf Metern Höhe ins flache Wasser unter anderem das Sprunggelenk gebrochen, war längere Zeit arbeitsunfähig und erhielt zuletzt weiterhin Physiotherapie. Sollte sie am Ende erfolglos bleiben, kommen auf sie nicht nur die Gerichtskosten zu. Auch die Gemeinde könnte Tausende Euro Anwaltskosten endgültig bei ihr einfordern.