Es kann gute Gründe geben, mal zu spät zur Schule zu kommen. Aber wenn das einreißt, wird es zum Problem. Berlin versucht mit einigen neuen Maßnahmen gegenzusteuern.
Bei Kindern und Jugendlichen, die regelmäßig zu spät zur Schule kommen, sollten Lehrkräfte aus Sicht von Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch kein Auge zudrücken. Seit Schuljahresbeginn gilt in Berlin eine überarbeitete Verordnung zur Schulpflicht, die darauf reagiert. „Die Anpassung der Regelung dient dazu, eine fachliche Lücke zu schließen und mehr Klarheit zu schaffen“, sagte Bildungsverwaltungssprecher Martin Klesmann.
Wer sich schon zweimal verspätet hat, bekommt für jede weitere Verspätung eine Fehlstunde notiert, die dann zusammengezählt werden. Bei fünf Fehltagen wird das Schulamt informiert. Ausnahmen gibt es, wenn das Fehlen zum Beispiel durch Störungen im Bus- und Bahnverkehr zu erklären ist. Zuvor hatte der „Tagesspiegel“ über das Thema berichtet.
Weniger Toleranz bei häufigem Zuspätkommen
„Häufiges Zuspätkommen wurde bisher nicht ausreichend in Schulversäumnisanzeigen berücksichtigt, obwohl es ein Anzeichen für schulfernes Verhalten oder beginnende Schuldistanz sein kann“, erläuterte Klesmann. „Daher werden künftig neben unentschuldigten Fehltagen und Fehlstunden auch wiederholte Verspätungen in Schulversäumnisanzeigen einbezogen.“ Das Ziel sei, auf diese Weise präventiv gegen mögliche Schulverweigerung vorzugehen.
Jugendämter werden nicht automatisch einbezogen
Außerdem sollen Schulen bei Grundschülern ab dem fünften unentschuldigten Fehltag im Schulhalbjahr prüfen, ob wegen des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen ist. Bei älteren Kindern gilt das ab dem elften Fehltag.
Der Automatismus, Jugendämter und die Schulpsychologie bei sogenannten schulfernen Kindern automatisch zu beteiligen, sei von den beteiligten Behörden, insbesondere Schul- und Jugendämtern, kritisch hinterfragt worden, so der Sprecher weiter.
„Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es effektiver ist, wenn die Schule den individuellen Fall zunächst selbst prüft.“ Das entlaste die beteiligten Institutionen und erlaubt es ihnen, sich auf Fälle zu konzentrieren, bei denen ihre Unterstützung wirklich notwendig sei.