Vertrauenspersonen der Polizei: V-Personen – Spitzel ohne Kontrolle?

Der Einsatz von V-Personen gilt als heikel. Dabei geht es etwa um die Frage, wie vertrauenswürdig ihre Informationen sind. Die Landtags-Grünen wollen mehr Transparenz und Kontrolle.

Braucht es in Zeiten, in denen die Anschlagsgefahr unverändert hoch ist, strengere Regeln für den Einsatz von Vertrauenspersonen der Polizei in kriminellen Milieus oder Extremisten-Kreisen? Dies jedenfalls mahnen die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg an. Der Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) sei ein riskanter Drahtseilakt, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Oliver Hildenbrand. Er könne hochwirksam, aber gleichzeitig auch hochgefährlich sein. „Wenn unsere Sicherheitsbehörden mit Kriminellen und Extremisten zusammenarbeiten müssen, weil sie auf deren Hinweise und Informationen angewiesen sind, braucht es dafür klare und nachvollziehbare Regeln.“ 

Gesetzesentwurf: Mehr Kontrolle von Vertrauenspersonen 

Hildenbrand verwies auf die Gesetzesinitiative der Bundesregierung, um die rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von V-Personen zu konkretisieren. Das neue Gesetz soll die Anforderungen an deren Einsatz regeln. „Für Einsätze von V-Personen wird ein Richtervorbehalt eingeführt, und die Einsätze werden einer regelmäßigen richterlichen Kontrolle unterstellt“, heißt es im Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums. Er sieht eine Höchstdauer von zehn Jahren für den Einsatz einer V-Person vor. Wenn die Ermittler eine gute Begründung liefern, kann von dieser Frist im Einzelfall abgewichen werden. 

Nach dem neuen Gesetz sollen V-Personen nur bei bestimmten Straftaten zulässig sein wie etwa bei Drogenkriminalität, Waffenhandel und Staatsschutzdelikten. „Ihr Einsatz darf zudem nur dann erfolgen, wenn die Aufklärung durch andere Maßnahmen nicht möglich oder ausreichend erfolgversprechend ist.“ Nicht angeworben werden darf unter anderem jemand, der minderjährig ist oder für den die Zuwendungen für die Arbeit als V-Person eine wirtschaftliche Lebensgrundlage wären. 

Laut Hildenbrand haben Innenminister Thomas Strobl und Justizministerin Marion Gentges (CDU) immer wieder Kritik an diesem Gesetzentwurf geübt. „Aber sie bleiben eigene Vorschläge schuldig, wie endlich mehr Transparenz und Kontrolle beim Einsatz von Vertrauenspersonen erreicht werden kann.“ 

Aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Landtagsanfrage der Grünen geht hervor, dass der Einsatz von Vertrauenspersonen der Polizei im Polizeigesetz in seinen Grundzügen zwar beschrieben wird. Die Kriterien für die Auswahl und Überprüfung von Vertrauensperson stehen jedoch in einer Verwaltungsvorschrift, die unter Verschluss gehalten wird. Der Grund sei der Geheimhaltungsgrad, heißt es der Drucksache. „Die Stellungnahme des Innenministeriums zu unserem Antrag zeigt, wie es nicht sein kann und wie es nicht bleiben darf. Wir Grüne begrüßen, dass die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative gestartet hat, um die rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Vertrauenspersonen zu konkretisieren.“, sagte Hildenbrand.

Der Einsatz von V-Personen gilt als heikel 

V-Personen sind keine hauptberuflichen Ermittler. Sie werden zum Beispiel von der Polizei oder auch von dem Verfassungsschutz angeworben, um aus ihrer eigenen extremistischen oder kriminellen Gruppe Informationen zu liefern – meist gegen Bargeld. Im besten Fall ermöglichen sie den Sicherheitsbehörden Zugang zu Informationen aus streng abgeschotteten Gruppen, etwa bei organisierter Kriminalität. 

Der Einsatz von V-Personen gilt als heikel – er wird immer wieder kritisch in der öffentlichen Debatte hinterfragt. Dabei geht es etwa um die Frage, wie vertrauenswürdig ihre Informationen sind und um Vorwürfe, die Behörden tauschten sich über ihre V-Personen zu wenig aus, oder sie unterstützten mit ihren Zuwendungen an die V-Personen indirekt kriminelle Machenschaften. In dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung geht es um V-Leute, die zur Strafverfolgung von den Polizeien des Bundes und der Länder eingesetzt werden. Von V-Personen zu unterscheiden sind verdeckte Ermittler. Das sind Polizisten, die mit einer Legende ausgestattet in einem bestimmten Milieu ermitteln. 

Einsätze von V-Personen meist ohne Anordnung

Laut dem Innenministerium gab es im vergangenen Jahr sieben präventivpolizeiliche Einsätze von Vertrauenspersonen, keiner davon sei mit gerichtlicher Anordnung erfolgt. Im Jahr 2022 gab es danach elf Einsätze, davon keiner mit gerichtlicher Anordnung. Im Jahr 2021 habe es 18 Einsätze gegeben, davon seien zwei Einsätze mit gerichtlicher Anordnung erfolgt. In den Jahren 2019 (vier Einsätze) und 2020 (fünf Einsätze) habe es ebenfalls keine richterliche Anordnung gegeben.

„Die genannten Zahlen der Einsätze zeigen doch ganz deutlich, dass die Polizei in Baden-Württemberg Vertrauenspersonen sehr maßvoll einsetzt“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Im Polizeigesetz sei geregelt, unter welchen engen Voraussetzungen Vertrauenspersonen zur Gefahrenabwehr zum Einsatz kommen könnten. Entscheidend für die Bekämpfung des Terrorismus seien wirksame Instrumente und ausreichende Befugnisse für die Sicherheitsbehörden. „So ist gerade der Einsatz von Vertrauenspersonen ein zentrales Element zur Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität. Das sind keine Zeiten, in denen wir strengere Regeln für unsere Sicherheitsbehörden andenken sollten.“