Richterdienstgericht: Richterdienstgericht verhandelt erneut über Jens Maier

Als Richter darf der AfD-Politiker Jens Maier nicht mehr arbeiten. Jetzt muss ein Dienstgericht noch über eine weitere Disziplinarklage entscheiden. Dabei drohen Maier weitreichende Folgen.

Erneut beschäftigt sich das Dienstgericht für Richter in Leipzig mit dem AfD-Politiker Jens Maier. Dabei wird eine erneute Disziplinarklage des Freistaates Sachsen gegen Maier verhandelt. Das sächsische Justizministerium strebt damit die Entfernung Maiers aus dem Dienst an. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete hat früher als Richter in Dresden gearbeitet. Maier droht bei einer juristischen Niederlage der Verlust seiner Pensionsansprüche. 

Der Jurist war nach einer ersten Klage vor dem Dienstgericht bereits vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. Das Dienstgericht hatte dies mit rassistischen und abwertenden Äußerungen Maiers unter anderem in sozialen Medien begründet. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte die Entscheidung, dass Maier nicht mehr als Richter arbeiten darf.

Maier 2020 als rechtsextrem eingestuft

Der aus Bremen stammende Maier saß zwischen 2017 und 2021 für die AfD im Bundestag. Der sächsische Verfassungsschutz hatte ihn schon 2020 als rechtsextrem eingestuft.

In der jetzigen Klage wirft das Ministerium Maier eine „schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten“ in seinem früheren Richteramt vor. Die Disziplinarklage bezieht auf Äußerungen von ihm im Jahr 2017. Im April 2017 habe er über die Gewalttaten des norwegischen Terroristen Anders Breivik unter anderem öffentlich geäußert, dieser sei „aus Verzweiflung“ zum Massenmörder geworden, hieß es. Über die ZDF-Journalistin Marietta Slomka habe er auf seiner Facebook-Seite geschrieben: „GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!“. 

Ob es am Freitag bereits eine Entscheidung gibt, ist nach Angaben eines Gerichtssprechers noch unklar.