Der Mann soll Kindern für eine Zahnbehandlung verunreinigtes Narkosemittel gespritzt haben, ein Mädchen starb noch in der Praxis. Wegen fahrlässiger Tötung ist der Anästhesist bereits vorbestraft.
In dem Strafprozess gegen einen Narkosearzt nach einem tödlichen Einsatz in einer Zahnarztpraxis in Kronberg im Taunus (Hochtaunuskreis) werden heute (9.30 Uhr) die ersten Plädoyers erwartet. Laut Anklage soll er bei den Behandlungen im September 2021 unter anderem eklatante Hygienefehler begangen und mehreren Kindern verunreinigtes Narkosemittel gespritzt haben, sodass sie eine Blutvergiftung erlitten. Ein Mädchen starb nachts in der Praxis, die anderen Kinder wurden auf der Intensivstation behandelt.
Angeklagt ist der 67-Jährige unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge, nach Auskunft des Gerichts ist jedoch auch eine Verurteilung wegen Totschlags und versuchten Totschlags möglich. Gegen den Mann wurde während des seit August andauernden Prozesses Haftbefehl erlassen, dieser wurde jedoch gegen Leistung einer Geldzahlung nicht vollzogen.
Der im südhessischen Bensheim lebende Anästhesist ist wegen der fahrlässigen Tötung einer erwachsenen Patientin bereits vorbestraft. Mittlerweile befindet er sich im Ruhestand. Die Plädoyers sollen am Montag fortgesetzt werden.