Die libanesische Hisbollah gilt in Deutschland als Terrororganisation. In Hamburg stehen erstmals zwei mutmaßliche Mitglieder der Vereinigung vor Gericht. Ihnen droht nun eine mehrjährige Haftstrafe.
Im ersten Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der libanesischen Hisbollah in Deutschland hat die Bundesanwaltschaft Haftstrafen für die beiden Angeklagten in Hamburg gefordert. Wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung soll ein 50 Jahre alter Libanese nach dem Willen der Anklagebehörde für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis, wie die Pressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts am Mittwoch mitteilte. Für den zweiten Angeklagten, einen 56 Jahre alten Deutsch-Libanesen, beantragte die Bundesanwaltschaft drei Jahre Haft. Die Plädoyers der Anklage wurden bereits am 30. Mai gehalten. Die Verteidiger sollen am Donnerstag nächster Woche plädieren, am 28. Juni könnte der Staatsschutzsenat das Urteil verkünden.
Die beiden Angeklagten waren am 10. Mai vergangenen Jahres in den niedersächsischen Landkreisen Aurich und Cuxhaven festgenommen worden. Der 50-Jährige betreute nach Angaben der Bundesanwaltschaft vor allem in Norddeutschland libanesische Vereine. Über mehrere Jahre sei er regelmäßig als Prediger aufgetreten, so bei der 2022 verbotenen Al-Mustafa-Gemeinschaft in Bremen. Der 56-Jährige soll als Auslandsfunktionär und Angehöriger einer militärischen Eliteeinheit tätig gewesen. Ab 2009 war er den Angaben zufolge als Mitglied und später Vorsitzender in der Al-Mustafa-Gemeinschaft aktiv.
Laut Bundesinnenministerium gilt für die Hisbollah („Partei Gottes“) seit Ende April 2020 ein Betätigungsverbot in Deutschland. Die schiitisch-islamistische Organisation richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, erklärte die Bundesanwaltschaft. Sie bestreite das Existenzrecht Israels und strebe dessen Vernichtung an. Neben Anschlägen auf militärische Ziele sehe die Hisbollah auch Angriffe auf Zivilisten als legitimes Mittel des Kampfes an. Die 1982 gegründete Organisation werde vom Iran unterstützt.
Mitteilung zur Festnahme v. 10.5.23 Bundesinnenministerium zur Hisbollah Mitteilung des Bremer Innensenators zum Verbot der Al-Mustafa-Gemeinschaft Mitteilung zur Anklageerhebung