Tourismus: Kartellamt: Verfahren für FTI-Übernahme nicht beantragt

Der geplante Einstieg des US-Finanzinvestors Certares beim inzwischen insolventen Reisekonzern FTI ist dem Bundeskartellamt zufolge nicht bei der Behörde fusionskontrollrechtlich angemeldet worden. Das Bundeskartellamt dürfe nur Fusionen genehmigen, die bei der Behörde auch angemeldet wurden, teilten die Wettbewerbshüter am Mittwoch auf Anfrage mit. „Warum das Fusionsvorhaben nicht beim Bundeskartellamt angemeldet wurde, entzieht sich unserer Kenntnis.“ Zuvor hatte das Wirtschaftsmagazin „Capital“ darüber berichtet.

Die geplante Übernahme sollte die Zukunft des angeschlagenen drittgrößten europäischen Reisekonzerns sichern, der in der Corona-Krise auf staatliche Unterstützung angewiesen FTI erhielt knapp 600 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

FTI hatte Mitte April mitgeteilt, ein Konsortium unter Führung von Certares habe eine Vereinbarung über die Übernahme der Gruppe und deren Finanzierung unterzeichnet und werde das Unternehmen künftig steuern. Die Transaktion unterliege den üblichen behördlichen Genehmigungen. Am Montag meldete die Dachgesellschaft der Gruppe, die FTI Touristik GmbH, beim Amtsgericht München Insolvenz an.

FTI Mitteilung zur Übernahme