Während der Pandemie soll sich eine Gruppe bewaffnet haben, um sich staatlichen Corona-Maßnahmen zu widersetzen. Der Prozess verlief nicht störungsfrei. Wird das bei den Plädoyers anders?
Im Prozess um die Gründung einer bewaffneten Gruppe gegen Corona-Maßnahmen sind am nächsten Verhandlungstag (Dienstag/9.30 Uhr) am Landgericht Koblenz Plädoyers geplant. Den Angeklagten wird unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Die drei angeklagten Männer sollen sich zu einer Gruppe namens „Paladin“ zusammengeschlossen und Waffenteile sowie Munition per 3D-Druck hergestellt haben. Außerdem sollen sie an paramilitärischen Übungen teilgenommen haben. Ziel der Gruppe sei es gewesen, die Fähigkeit für eine bewaffnete Selbstverteidigung gegenüber unerwünschten Hausbesuchern und der Polizei zu erlangen, hieß es in der Anklage.
Einer der Angeklagten hatte mit seinem Verhalten zu Beginn des Prozesses immer wieder Unterbrechungen ausgelöst. In einem minutenlangen Monolog protestierte er etwa gegen das Vorgehen und äußerte Verschwörungsphrasen. Er wurde dann vom Verhandlungstag ausgeschlossen.