Dem Verdächtigen im Fall Maddie, Christian B., werden in einem anderen Verfahren Vergewaltigungen und sexueller Missbrauch vorgeworfen. Wie glaubwürdig ist aber ein wichtiger Zeuge für zwei Taten?
Ein zentraler Zeuge steht im Prozess gegen den auch im Fall Madeleine McCann mordverdächtigen Christian B. noch einmal im Fokus. Die Befragung des 53-Jährigen soll am Mittwoch vor dem Landgericht Braunschweig fortgesetzt werden.
Vor zwei Monaten hatte der Mann der Strafkammer bereits von zwei Vergewaltigungsvideos berichtet, auf denen er den Angeklagten erkannt haben will. Im Wesentlichen steht für die restliche Vernehmung noch das Fragerecht der Verteidigung aus. Die Frage nach der Glaubwürdigkeit des Zeugen dürfte dabei im Mittelpunkt stehen.
Dem 47-jährigen Christian B. werden in dem Braunschweiger Prozess drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern in Portugal vorgeworfen. Er soll zwischen Ende 2000 und Frühjahr 2006 eine unbekannte 70 bis 80 Jahre alte Frau in ihrer portugiesischen Ferienwohnung im Schlafzimmer vergewaltigt und dabei gefilmt haben. Im gleichen Zeitraum soll er eine mindestens 14-Jährige vergewaltigt haben, indem er sie an einen Holzpfahl in seiner damaligen Wohnung fesselte, schlug und zum Oralverkehr zwang. Beide mutmaßlichen Opfer sind aber bisher unbekannt.
Da der Verbleib der beiden Videos völlig unklar ist, gilt die Aussage des Zeugen für diesen Anklagekomplex als zentral. Als der Angeklagte 2006 wegen Dieseldiebstahls ins Gefängnis gekommen sei, habe er ihn bestohlen, berichtete der Zeuge Anfang März in Braunschweig. Ein Auto, Diesel und eben Videokameras mit Filmen will der Zeuge mitgenommen haben. Neben viel Party- und Touristenkram habe er darauf die Szenen mit der älteren Frau und dem Mädchen gesehen.
Die nach der Zeugenbeschreibung 70 bis 80 Jahre alte Frau habe gefesselt auf dem Bett gelegen und habe den maskierten Mann angeschrien. Der habe sie ausgepeitscht. Der Zeuge will erkannt haben, wie sich der Mann ein Kondom abzog und die Toilettenspülung zu hören war.
Kurz vor Ende des Films habe der Mann auf dem Bett gesessen und seine Maske abgezogen. „Man konnte ihn erkennen, er guckte in die Kamera rein“, sagte der Zeuge mit Blick auf den Angeklagten. In dem Video habe er dem Opfer dann ein Kissen auf den Kopf gedrückt und der Film sei abgebrochen.
Auf dem zweiten Video soll das an einen Pfahl gefesselte Mädchen zu B. gesagt haben: „Hi Christian, du weißt, was das hier ist. Das ist eine Vergewaltigung.“ Die Kameras will der Zeuge später verkauft haben. Wo die Videos geblieben sind, könne er nicht mehr sagen. Er will die Videos aber in Ausschnitten einem Bekannten gezeigt haben. Auch der 68-Jährige sagte vor Gericht, er habe den Angeklagten in beiden Fällen erkannt.