Im Nordosten gibt es mehrere Sozialgerichte. Die Zahl der anhängigen Verfahren ist gesunken. Eine weitere Zahl ging ebenfalls zurück.
Die Verfahrensbestände an den Sozialgerichten sowie dem Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommerns sind gesunken. Waren Ende 2023 noch rund 9.400 Verfahren anhängig, wurde der Gesamtbestand zum 30. Juni um rund 1.000 verringert, wie das Justizministerium in Schwerin mitteilte. „Am meisten baute das Sozialgericht Rostock seinen Bestand ab mit rund 20 Prozent“, sagte MV-Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) laut Mitteilung.
Im Nordosten gibt es Sozialgerichte in Stralsund, Schwerin, Rostock und Neubrandenburg sowie das Landessozialgericht in Neustrelitz.
Ministerin: Verfahren betreffen auch Existenz von Menschen
„Sowohl die Verkürzung der Verfahrensdauern als auch der Bestandsabbau sind für alle erfreulich, da es sich um Verfahren handelt, die auch die Existenz der Menschen betrifft, sei es zum Beispiel in Fragen der Krankenversicherung oder beim Bürgergeld“, betonte die Ministerin. Menschen bräuchten bei solchen Themen zügige Entscheidungen, sagte Bernhardt.
Laut Ministerin wird eine Zielvereinbarung in der Sozialgerichtsbarkeit erfolgreich umgesetzt. Diese Vereinbarung wurde vor einigen Monaten geschlossen und sieht beispielsweise vor, mehr richterlichen Nachwuchs für die Sozialgerichte zu gewinnen. Diese Vereinbarung läuft noch mehrere Jahre.
Von Ende 2023 bis Mitte dieses Jahres hat sich die Verfahrensdauer den Angaben zufolge über alle Instanzen um rund einen Monat verringert. Der Bestandsabbau in der ersten Instanz führt laut Ministerium naturgemäß zu einem erheblichen Zuwachs an Rechtsmittelverfahren in der zweiten Instanz. Derzeit sind demnach rund 78 Prozent aller Verfahren am Landessozialgericht älter als zwei Jahre. In der ersten Instanz liegt dieser Anteil bei rund einem Drittel.