Der Fortbestand der Klimaschutzstiftung MV ist politisch weiterhin umstritten, nach Überzeugung der Stiftungsaufsicht rechtlich aber geboten.
Für die vom Landtag nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine beschlossene Auflösung der Klimaschutzstiftung Mecklenburg-Vorpommern hat nach Überzeugung der Stiftungsaufsicht keine rechtliche Grundlage bestanden. „Ich habe keine Möglichkeit gesehen, die Stiftung aufzulösen“, sagte die zuständige Referatsleiterin aus dem Justizministerium vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages zur Aufklärung der Vorgänge um die Klimaschutzstiftung.
Für die Erfüllung des eigentlichen Zwecks, Projekte des Klima– und Umweltschutzes zu finanzieren, sei ausreichend Geld vorhanden gewesen. Der Nebenzweck, die Unterstützung der Fertigstellung der Ostsee-Gaspipeline Nord Stream, sei laut Satzung ohnehin zeitlich befristet gewesen. „Oberster Zweck einer Stiftung ist die Zweckerfüllung“, sagte die Ministeriumsmitarbeiterin. So lange dies gesichert sei, bestehe eine Stiftung fort.
Die Stiftung war Anfang 2021 gegründet worden, um die Fertigstellung der Erdgasleitung Nord Stream 2 unter Umgehung der US-Sanktionen zu ermöglichen, was auch gelang. Der von der Opposition initiierte Sonderausschuss soll unter anderem klären, wie groß der Einfluss der russischen Geldgeber auf die damalige SPD/CDU-Landesregierung bei der Stiftungsgründung war. Nord Stream 2, Tochterunternehmen des russischen Staatskonzerns Gazprom, war mit 20 Millionen Euro der größte Geldgeber für die Klimaschutzstiftung MV. Das Land als Stiftungsgründer hatte als Grundstock 200.000 Euro eingebracht.