Entwarnung für Geflügelhalter im Burgenlandkreis: Nach einem Ausbruch von Geflügelpest hat der Kreis die Anordnung zur Aufstallungspflicht wieder aufgehoben. Was war der Grund?
Nach dem Ausbruch von Geflügelpest im Tierpark Lützen hat der Burgenlandkreis die Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht Geflügel wieder aufgehoben. Der Kreis hatte die Anordnung am 13. September zum Schutz vor der Geflügelpest erlassen, wie er mitteilte. Ab dem kommenden Sonntag, den 20. Oktober, entfällt die Anordnung. Darin wurden alle privaten und gewerblichen Halter von Geflügel angehalten, ihre Tiere ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten.
Grund für die Verfügung war ein im Tierpark verendeter Schwan, bei dem das Virus am 13. September amtlich festgestellt wurde. Um eine Ausbreitung zu verhindern, wurden sämtliche in dem Tierpark lebenden Geflügelarten getötet. Zudem war der Tierpark für mehrere Wochen geschlossen.
Auch eine zweite Allgemeinverfügung entfällt nach Angaben des Kreises. Sie beinhaltete das Aufstellen einer Überwachungszone und bezog sich vor allem auf den Ausbruch der Geflügelpest in Zöschen (Saalekreis). Im Burgenlandkreis waren demnach Teile der Ortschaft Lützen und des Weißenfelser Ortsteils Wengelsdorf davon betroffen.