Ermittlungsgruppe „Böhmwiese“: Polizei stellt kriminelle Jugendgang

Zwei Jahre lang sollen sie Bürgerinnen und Bürger tyrannisiert und provoziert haben. In wechselnder Besetzung ist eine Jugendgang immer wieder aufgefallen. Das soll jetzt Konsequenzen haben.

Nach einem Jahr hat die Polizei die Ermittlungen zu zahlreichen Straftaten einer mutmaßlichen Jugendgang in Oberbayern beendet. Die drei Hauptverdächtigen erwarte ein umfangreiches Strafverfahren, teilte die Polizei mit. Die 19, 20 und 55 Jahre alten Männer wurden bereits einem Haftrichter vorgeführt, dieser setzte deren Untersuchungshaft unter Auflagen aber aus.

Den dreien wird vorgeworfen, dass sie hauptverantwortlich für zahlreiche Delikte in Geretsried (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshauen) sind. Hierzu zählen laut Polizei unter anderem Vergehen am Waffengesetz, schwerwiegende Körperverletzung, Verkehrsdelikte und Diebstähle. Insgesamt habe es über 76 eingeleitete Ermittlungsverfahren gegeben. Man habe irgendwann aufgehört zu zählen, sagte ein Polizeisprecher.

Eine Ermittlungsgruppe wird gegründet

Seit September letzten Jahres habe es etliche Durchsuchungen gegeben, mehrere Schreckschusswaffen seien beschlagnahmt worden. Nach einem richterlichen Beschluss wurden auch die Handys der beiden 19- und 20-jährigen Hauptverdächtigen beschlagnahmt und ausgewertet. Zudem wurde die eigene Ermittlungsgruppe „Böhmwiese“ gegründet.

Neben den drei Hauptverdächtigen sollen noch 18 weitere junge Verdächtige in wechselnder Besetzung Teil der Gang gewesen sein. Die meisten von ihnen legten laut Polizei im April dieses Jahres Geständnisse ab. Im Zuge der Ermittlungen im April sei der 55 Jahre alte Vater von einem der beiden Hauptverdächtigen in den Fokus der Polizei geraten. Ihm wird vorgeworfen, Beihilfe zu einigen Straftaten geleistet zu haben, indem er seinen Sohn und andere Verdächtige etwa von Tatorten abholte und sich gemeinsam mit ihnen versteckte.

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshauen und die Stadt Geretsried seien derzeit in der Prüfung, ob man den Verdächtigen Sanktionen auferlegen könne. Das könnten unter anderem Fahrverbote oder Aufenthaltsverbote in Teilen der Stadt sein.