Der Landtag in Brandenburg kommt am Donnerstag erstmals zusammen. Einiges deutet darauf hin, dass es nicht so chaotisch werden könnte wie die Premiere des neuen Landtags in Thüringen im September.
Erstmals kommt der neue Brandenburger Landtag am Donnerstag zusammen und stellt Weichen für die fünfjährige Wahlperiode. Dazu zählt die Wahl der Landtagsspitze. Wird die erste Sitzung geordnet ablaufen oder droht eine Krise wie bei der Auftaktsitzung des Thüringer Landtags im September? Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke zeigt sich gelassen.
„Die konstituierende Sitzung ist im Präsidium und durch die Landtagsverwaltung gründlich vorbereitet worden“, sagte Liedtke der Deutschen Presse-Agentur. „Die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Landtages sind in der Brandenburger Verfassung klar geregelt. Ich rechne mit einer unaufgeregten Sitzung.“
Alterspräsident will keine Ausgrenzung
Im Thüringer Landtag hatte der Alterspräsident Jürgen Treutler von der AfD im ersten Teil der Sitzung Abgeordneten das Wort entzogen und Abstimmungen nicht zugelassen. Erst nach einem Spruch der Verfassungsrichter hielt er sich an die Regeln.
In Brandenburg wird Alterspräsident Reinhard Simon vom BSW die Sitzung eröffnen. Er wirbt dafür, dass sich alle mehr zuhören und hält nichts von einer Brandmauer gegen die AfD. Die AfD – deren Landesverband der Brandenburger Verfassungsschutz als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstuft – hat mehr als ein Drittel der Sitze und kann wie in Thüringen Entscheidungen verhindern, für die eine Zwei-Drittel-Mehrheit gebraucht wird – wie zum Beispiel eine Verfassungsänderung.
Verfassung sieht Präsidium „aus der Mitte“ vor
In Thüringen wollte die CDU erreichen, dass der Alterspräsident einen Antrag aufruft und abstimmen lässt, wonach das Vorschlagsrecht auf alle Fraktionen erweitert wird – bisher lag es bei der stärksten Fraktion. Bei der Landtagswahl in Brandenburg wurde die AfD zweitstärkste Kraft hinter der SPD, nicht stärkste wie in Thüringen. Dazu kommt: In der Verfassung ist geregelt, dass nicht die stärkste Kraft automatisch die Präsidentin oder den Präsidenten stellt.
Die Brandenburger Verfassung sieht auch nicht vor, dass die AfD als Opposition automatisch einen Vizepräsidentenposten bekommt. „Der Landtag wählt in der ersten Sitzung aus seiner Mitte eine Präsidentin oder einen Präsidenten und mindestens eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten“, heißt es in der Verfassung. „Sodann wählt er aus seiner Mitte die weiteren Mitglieder des Präsidiums. Eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident soll einer Oppositionsfraktion angehören. Jede Fraktion ist berechtigt, im Präsidium vertreten zu sein.“
BSW-Fraktionschef zeigt sich zuversichtlich
Das bisherige Präsidium hat sich auf drei Vizepräsidenten geeinigt statt bisher zwei. Damit wären alle vier Fraktionen von SPD, AfD, BSW und CDU in der Landtagsspitze vertreten. Ob alle Bewerberinnen und Bewerber – auch der AfD – eine Mehrheit bekommen, ist aber noch offen.
Der BSW-Landes- und Fraktionsvorsitzende Robert Crumbach geht ähnlich wie Liedtke jedenfalls nicht davon aus, dass die Sitzung problematisch werden könnte. „Ich glaube, es wird alles geordnet ablaufen“, sagte er.