Wegen Misshandlungsvorwürfen entzogen die Behörden einem Elternpaar der Sekte „Zwölf Stämme“ die Tochter. Sie kam in Pflege und verschwand dann. Nun darf sie bei ihren Eltern bleiben.
Ein im Herbst 2021 aus seiner Pflegefamilie verschwundenes Mädchen darf bei seinen leiblichen Eltern, die einer Sekte angehören, bleiben. Das Amtsgericht Dillingen hat nach eigenen Angaben bereits Mitte Juli entschieden, dass das der Sekte „Zwölf Stämme“ angehörende Paar das Sorgerecht für die inzwischen 14 Jahre alte Tochter zurückbekommt. Es bestehe keine Gefahr mehr für das Kindeswohl, so die Begründung.
2013 hatten die Behörden wegen Misshandlungsvorwürfen gegen die Sekte das Kind den Eltern entzogen und in Pflege gegeben. Dorthin war die Schülerin 2021 nach dem Joggen nicht zurückgekehrt. Seither lebte die Schülerin nach Gerichtsangaben wieder bei ihren leiblichen Eltern. Der genaue Aufenthaltsort der Familie sei aber weiterhin unbekannt.
Videokonferenz zwischen Gericht und Mädchen
Während 2022 Anträge der Eltern auf Rückübertragung des Sorgerechts noch vom Gericht abgelehnt worden waren, fiel auf einen neuerlichen Antrag der Eltern hin die Entscheidung nun anders aus. Im Juni habe eine Videokonferenz zwischen den Eltern und dem Mädchen sowie dem Familiengericht stattgefunden. „Dabei äußerte das Mädchen den klaren Willen, bei den Eltern und in der Glaubensgemeinschaft bleiben zu wollen.“ Die Pflegeeltern hätten diesem Schritt zugestimmt.
Das Kind sei vor allem wegen drohender körperlicher Züchtigungen den Eltern entzogen worden, teilte das Gericht mit. Solche seien bei Mitgliedern der „Zwölf Stämme“ für Kinder bis zum 13. Lebensjahr zulässig, danach wegen der Eigenverantwortlichkeit der Jugendlichen nicht mehr.
Besuche bei der Pflegefamilie vorgesehen
Zwar könne das Gericht mangels persönlichen Kontakts zu dem Mädchen eine Beeinflussung nicht völlig ausschließen, hieß es, doch habe die 14-Jährige mit eigenen Worten und altersgerecht gesagt, „unbedingt“ bei den Eltern bleiben zu wollen. Die Jugendliche habe zudem gesagt, die Pflegeeltern gerne besuchen zu wollen. „Ihr war bewusst, dass das Leben in der Glaubensgemeinschaft Einschränkungen zu einem Leben bei den Pflegeeltern bringt. Genau dies möchte sie aber eigenbestimmt auch hinnehmen dürfen.“
Besuche bei den Pflegeeltern seien erst dann möglich, „wenn das Mädchen weiß, dass es zu den Eltern zurückkehren kann“. Dem Pflegevater zufolge habe das Mädchen einen engen und vertrauensvollen Kontakt zu seinen leiblichen Eltern. Eine Anhörung der Eltern erbrachte laut Gericht keine Hinweise auf eine weiter andauernde Kindeswohlgefährdung. Ein weiterer Sorgerechtsentzug wäre unverhältnismäßig, hieß es.
Die Sekte „Zwölf Stämme“ hatte nach Sorgerechtsstreitigkeiten mit Jugendämtern um insgesamt 40 Kinder im Jahr 2013 Bayern verlassen und war nach Tschechien umgesiedelt.