Wer einen Pflegegrad beantragt, erhält einen detaillierten Pflegebescheid. Hier erfahren Sie, welche Pflegegrade es gibt und welche Unterstützung Ihnen zusteht.
Das Gutachten des Medizinischen Dienstes bildet die Grundlage für den Pflegebescheid, den dann die Pflegekasse erstellt und verschickt. Hier erhält man den Pflegegrad schwarz auf weiß. Vereinfacht gesagt gilt: Je mehr Punkte jemand bekommt, desto schlechter ist er oder sie dran.
Mindestens 12,5 Punkte
Pflegegrad 1: Dieser Pflegegrad bedeutet eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Wer hier eingestuft wird, kann seinen Alltag noch weitestgehend ohne fremde Hilfe schaffen und sich selbst versorgen.
Mindestens 27 Punkte
Pflegegrad 2: Das meint eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Personen in dieser Gruppe benötigen Hilfe im Alltag. Bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel das selbstständige Duschen, sind gegebenenfalls nicht mehr allein möglich.
Mindestens 47,5 Punkte
Pflegegrad 3: Darunter versteht man eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Wer hier eingestuft wird, kann sich nicht mehr ohne fremde Hilfe selbst versorgen, auch etwa die Körperhygiene ist nicht mehr allein möglich.
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Mindestens 70 Punkte
Pflegegrad 4: Dieser Grad bedeutet „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Menschen mit dieser Einstufung brauchen mehrmals am Tag intensive Unterstützung, oft sogar fast durchgehende Betreuung. Zum Beispiel im Bereich der Mobilität, Selbstversorgung und im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten.
Mindestens 90 Punkte
Pflegegrad 5: Darunter versteht man eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“. Hier ist Betreuung oft rund um die Uhr nötig.