In Bielefeld bringt ein Mann seinen Nachbarn mit einem Bolzenschussgerät und einem Messer um. Ob er dafür ins Gefängnis muss, ist aber noch unklar.
Im Hausflur soll der 37-jährige Täter seinen Nachbarn mit einem Bolzenschussgerät und einem Messer angegriffen und getötet haben. Nun muss sich der Mann vor dem Landgericht Bielefeld verantworten. Zum Prozessbeginn am Freitag wurde einem Gerichtssprecher zufolge die Anklage verlesen. Dem Angeklagten wird darin Mord vorgeworfen. Er soll seinen Nachbarn im April im nordrhein-westfälischen Spenge getötet haben, als dieser morgens zur Arbeit ging.
Laut Anklage soll sich der 37-Jährige seit Jahren einbilden, von Unbekannten verfolgt zu werden. Zudem litt er aufgrund vermeintlicher Ruhestörungen unter Schlaflosigkeit. Um die Aufmerksamkeit der Polizei auf seine angeblichen Verfolger zu lenken, entschloss er sich demnach, einen Mord zu begehen.
Dazu soll er sich im April in seiner Wohnung eines Mehrfamilienhauses mit einer Armbrust, einem Bolzenschussgerät und einem Kampfmesser bewaffnet haben. Als sein Nachbar am frühen Morgen auf dem Weg zur Arbeit an der Wohnungstür vorbeiging, schoss der Angeklagte mit dem Bolzenschussgerät auf den linken Oberarm des Manns.
STERN PAID 41_24 Mord Bramsche 08.13
Angeklagter informierte die Bielefelder Polizei selbst
Anschließend stürzte er sich laut Anklage mit dem Kampfmesser auf das Opfer und verletzte ihn mit zahlreichen Stichen tödlich an Oberkörper, Kopf und Rücken. Der Angeklagte informierte die Polizei danach telefonisch über die Gewalttat.
Dem Gerichtssprecher zufolge kündigte der Angeklagte am Freitag eine Aussage im Prozess an. Zudem erwäge er, sich doch noch von Gutachtern mit Blick auf mögliche psychische Störungen untersuchen zu lassen. Entsprechende Gespräche hatten bislang aufgrund des emotionalen Zustands des Manns nicht abgeschlossen werden können.
Im Fall einer daraus resultierenden Schuldunfähigkeit steht eine Unterbringung in einer Psychiatrie im Raum. Für den Prozess wurden weitere Verhandlungstage bis Ende November festgesetzt.