Videos auf seinem Social-Media-Account führen zu einer Durchsuchung bei einem Schüler einer privaten Flugschule. Mit dem Strafverfahren platzte auch der Traum von einem Flugschein.
Wegen der Verbreitung radikal-islamistischer Propaganda ist ein 23-Jähriger zu einer Geldstrafe von 1.650 Euro verurteilt worden. Der Angeklagte habe auf seinem öffentlich einsehbaren Social-Media-Account drei Videos veröffentlicht, die Material der offiziellen Medienpropagandastelle der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) beinhalteten, befand das Berliner Landgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der einstige Flugschüler wurde den Angaben nach des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen. In einem Fall sei dazu aufgerufen worden, gegen „Ungläubige“ in den Krieg zu ziehen, hieß es im Urteil. In einem anderen sei der IS glorifiziert worden. „Der Angeklagte wusste genau, was das ist, er hat gesucht und gefunden, er hat solches Gedankengut verbreitet.“
Der 23-Jährige hatte zugegeben, die mit religiösen Gesängen unterlegten Videos zwischen Oktober 2022 und Mai 2023 veröffentlicht zu haben. Er habe allerdings keinen Hass verbreiten wollen, erklärte er. Weil er kein Hocharabisch beherrsche, habe er die Gesänge inhaltlich nicht verstehen können – „mich interessierte der Klang, es hörte sich schön an“, so der Angeklagte aus Berlin-Reinickendorf. Er sei gläubiger Muslim, „aber nicht radikal“.
Einstiger Flugschüler musste Ausbildung abbrechen
Laut Ermittlungen hatte der 23-Jährige mindestens 133 Follower. Bei einer Durchsuchung seien auf seinem Computer in einer Datei weitere Videos des IS gefunden worden, hieß es im Prozess. Der Angeklagte erklärte, er habe sich lediglich über den Islamischen Staat informieren wollen. Wegen des Verfahrens habe er seine begonnene Ausbildung an einer privaten Flugschule nicht fortsetzen dürfen – „ich wollte einen Flugschein machen und Pilot werden“.
Mit der verhängten Strafe von 110 Tagessätzen zu je 15 Euro blieb das Gericht nur knapp unter dem Antrag des Staatsanwalts, der 120 Tagessätze gefordert hatte. Der Verteidiger des nicht vorbestraften Mannes plädierte auf Freispruch.