Die Stadt Bonn will einen Mann in den Kosovo abschieben. Dem Verwaltungsgericht Köln fehlt dafür die rechtliche Grundlage. Die obersten NRW-Verwaltungsrichter bestätigen jetzt diese Einschätzung.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das Abschiebeverbot für einen Salafisten-Prediger aus Bonn bestätigt. Die Stadt war mit einem Eilantrag nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vor das OVG nach Münster gezogen. Laut Mitteilung aber reichte dem Gericht auch in der zweiten Instanz das vorgelegte Material nicht aus, um ein öffentliches Ausweisungsinteresse festzustellen.
Dass von dem Prediger eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgehe, habe die Stadt Bonn nicht belegen können. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 18 B 950/24).
Der Mann sitzt seit Anfang September in Abschiebehaft. Die Stadt Bonn hatte ihm unter anderem vorgeworfen, Hasspropaganda im Internet verbreitet zu haben. Außerdem würde er der radikalen Szene Menschen zuführen und habe Kontakte in die Kampfsport- und Clan-Szene. Wie das OVG hatte bereits das Verwaltungsgericht die vorgelegten Beweise als unzureichend bemängelt. Der 18. Senat sprach von bloßen Annahmen, die in einem Eilverfahren nicht weiter überprüft werden können. Das gelte auch für die Aussagen von vorgelegten anonymen Szenequellen.
Auch habe die Stadt Bonn konkrete Gefahren, die von dem Mann ausgehen sollen, nicht benannt. Das OVG verweist zudem auf den verfassungsrechtlichen Schutz der Familie. Der Salafist hat drei noch junge Kinder. Ob die Bindung zu seiner Familie tatsächlich schützenswert ist, könne allerdings erst in einem Hauptsacheverfahren aufgeklärt werden.
Die Stadt wollte den Mann in den Kosovo abschieben und verhängte eine Wiedereinreisesperre von 20 Jahren. Der Betroffene wehrte sich dagegen mit einem Eilantrag vor Gericht.
Mitteilung OVG