In Baden-Württemberg dürfen künftig auch Kinder ab sieben Jahren die Angel auswerfen. Der Landtag hat das beschlossen, es gibt aber auch Kritik daran.
Künftig dürfen in Baden-Württemberg auch Kinder angeln gehen. Nach einer Entscheidung des Landtags wird das Mindestalter für den Erwerb des Jugendfischereischeins von zehn auf sieben Jahre gesenkt. Unter Aufsicht eines Volljährigen mit Fischereischein dürfen Kinder demnach angeln. Abhaken oder Töten dürfen sie die Fische nicht, wie der Grünen-Abgeordnete Reinhold Pix im Landtag betonte. Das übernehme ausschließlich ein Erwachsener.
„Ich bin der festen Überzeugung, dass Kinder, die mit Vater, Mutter, Opa oder Grossmutter am Bach, am Fluss oder auch am See sitzen, angeln und auf die Spezifikation des Fisches hingewiesen werden, deutlich naturnäher und empathischer erzogen werden als solche, die daheim vor dem Bildschirm sitzen“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU). Nach Angaben des Ministeriums soll es Kindern so auch ermöglicht werden, am Vereinsleben teilzunehmen und ein möglichst lebenslanges Interesse an der Natur zu entwickeln.
Der Landestierschutzverband sieht in der neuen Regelung einen klaren Verstoß gegen geltendes Tierschutzrecht und eine drohende Gefährdung der Grundschulkinder. Siebenjährige seien noch nicht in der Lage, selbst zu reflektieren, was sie den Tieren beim Angeln antun. Kinder könnten es frühzeitig als normal ansehen, Tiere zum Spaß zu töten. Fischereiverbände hatten die Gesetzesänderung dagegen seit langem gefordert.