Ulm: 15-Jähriger erwürgt Freundin: Gericht schickt ihn für Jahre in Haft

Wegen Totschlags an seiner Freundin in Ulm muss ein Jugendlicher mehr als sechs Jahre in Haft. Die Tat will er unter Drogeneinfluss begangen haben.

Weil er seine Freundin kurz nach Weihnachten erwürgt haben soll, ist ein 15-Jähriger zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Ulm sprach den Teenager des Totschlags schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Kammer verurteilte ihn demnach zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Weil der Angeklagte minderjährig ist, fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall hatte nicht nur die Menschen in der Region erschüttert: Die leblose Jugendliche war bei einer Suchaktion im Wald im Ulmer Stadtteil Wiblingen entdeckt worden. Rettungskräfte brachten sie ins Krankenhaus. Die Teenagerin konnte zwar zunächst wiederbelebt werden, starb aber an Neujahr an den Folgen ihrer Verletzungen. 

Paid Illerkirchberg Prozessauftakt 16.30Den Angeklagten nahm die Polizei in der Nähe des Tatorts fest. Bei der Festnahme leistete er laut Polizei keinen Widerstand. Nach der Würge-Attacke hatte er selbst den Notruf gewählt.

Totschlag in Ulm auf Ecstasy

Laut Gerichtssprecherin zeigte sich der Jugendliche auch vor Gericht geständig. Er soll die Tat demnach unter Einfluss von Ecstasy begangen haben. Die Kammer sei davon ausgegangen, dass der Angeklagte aufgrund seiner Ecstasy-Beeinflussung den Tatanreizen wesentlich weniger Widerstand entgegensetzen konnte, als ein in vollem Umfang Schuldfähiger. „Das Vorliegen verminderter Schuldfähigkeit konnte die Kammer daher nicht ausschließen“, so die Gerichtssprecherin weiter.

PAID CRIME 13 Die Antworten der Toten 21.50

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer sechs Jahre und sechs Monate wegen Totschlags gefordert hatte. Die Verteidigung hatte für vier Jahre plädiert. Der Prozess hatte im Juli begonnen. An elf Verhandlungstagen seien Zeugen und Sachverständige vernommen worden.