Für einen nächtlichen Straßenraub sind zwei Brüder in Krefeld verurteilt worden. Es ging auch um versuchten Mord.
Für einen nächtlichen Raubüberfall sind zwei Brüder vom Krefelder Landgericht zu Haftstrafen verurteilt worden. Während der ältere Bruder 20 Monate Jugendhaft auf Bewährung wegen räuberischer Erpressung erhielt, wurde der jüngere zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der 15-Jährige hatte dem Opfer ein Küchenmesser in den Rücken gerammt. Den Tatvorwurf des versuchten Mordes sah das Gericht als nicht erwiesen an. Stattdessen verurteilte es den 15-Jährigen zusätzlich wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Richter glaubten dem 15-Jährigen, dass er nur seinem Bruder helfen, aber das Überfallopfer nicht habe töten wollen. Offenen Vollzug lehnte das Gericht für den 15-Jährigen ab: Der Jugendliche habe schädliche Neigungen und eine hohe Rückfallgeschwindigkeit offenbart. Nur zwei Monate vor der Tat habe er wegen einer Körperverletzung einen 14-tägigen Dauerarrest verbüßt.
Die beiden Deutschen hatten im Prozess gestanden, einen Radfahrer Ende Mai ausgeraubt und lebensgefährlich verletzt zu haben. Laut Anklage hatten sie einen Rucksack, zwei Kreditkarten und 20 Euro erbeutet. Als Grund hatte ein Verteidiger die finanziell angespannte Situation der Familie nach der Krebserkrankung der Mutter angeführt. Die Brüder waren noch in der Tatnacht festgenommen worden.
Opfer wehrte sich
„Ich wollte mir auf dem Platz noch eine rauchen“, berichtete das Opfer, ein 44-jähriger Installateur. „Da haben mich zwei Jungs ganz freundlich angesprochen und nach Feuer gefragt.“ Aber als er auf die Zwei zuging, hätten sie eine Machete gezückt und gesagt: „Gib alles, was du hast.“
Als er sich gewehrt und den 19-Jährigen festgehalten habe, habe der Jüngere ihm in den Rücken gestochen. Mit seinem Mobiltelefon habe er dennoch die Polizei verständigt, sich sein Lastenrad geschnappt und mit der Leitstelle der Polizei am Ohr das Duo verfolgt – trotz blutender Wunde am Rücken.
Knappes Überleben dank gebrochener Rippe
Wie knapp es für den überfallenen Handwerker war, stellte sich dann in der Klinik heraus. Das Messer war zehn Zentimeter in seinen Körper eingedrungen und hatte eine Rippe getroffen. Die war gebrochen, aber hatte verhindert, dass die Klinge lebenswichtige Organe wie die Niere traf. „So hab‘ ich überlebt“, berichtete der 44-Jährige.
Seine beiden kleinen Kinder hätten nun ständig Angst um ihn, er habe Probleme damit, nachts rauszugehen. „Ich bin seitdem arbeitsunfähig und in Therapie.“ Der Verteidiger des 19-Jährigen hatte bereits im Gerichtssaal Rechtsmittelverzicht erklärt.