Christian B. soll mehrere Frauen und Kinder in Portugal vergewaltigt haben. Zudem wird er verdächtigt, „Maddie“ McCann ermordet zu haben. In einem Fall wurde er nun freigesprochen.
Christian B. ist in einem Prozess wegen des Vorwurfs mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen worden. Das Landgericht im niedersächsischen Braunschweig verhängte am Dienstag gegen den 47-jährigen Deutschen keine Strafe. Er könne wegen der „ihm vorgeworfenen Taten nicht überführt werden“, sagte die Vorsitzende Richterin Uta Engemann bei der Urteilsverkündung am Dienstag.
Christian B. bleibt aber im Gefängnis, weil er noch bis September 2025 eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung absitzt.
Christian B. könnte Maddie MacCann ermordet haben
Für Aufsehen sorgte der Fall, weil Christian B. des Mordes im Fall der 2007 verschwundenen Madeleine „“Maddie“ McCann verdächtigt wird. Mit dem aktuellen Gerichtsverfahren hat der Verdacht aber nichts zu tun. Anklage erhoben die Ermittler deshalb bislang nicht.STERN PAID 09_24 Fall Maddie18.59
Die Dreijährige verschwand, während ihre Eltern in einem Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter Fahndungen und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern wurde der Fall nie geklärt.
Richterin kritisiert unfaire Berichterstattung
Richterin Engemann betonte am Dienstag, dass auch der Angeklagte B. Anspruch habe auf ein rechtsstaatliches Verfahren und eine unvoreingenommene Erhebung und Würdigung von Beweisen. Das Gericht müsse die notwendige Objektivität wahren. Zeugenaussagen seien fast wertlos gewesen, führte sie aus. Sie seien teilweise vor Gericht nicht zuverlässig gewesen, ein zentraler Zeuge in dem Verfahren etwa sei in seinen Aussagen „inkonstant“ gewesen.
Engemann sprach von einer „massiven Auto- und Fremdsuggestion“ wegen der Medienberichterstattung über den Angeklagten und die ihm vorgeworfenen Verbrechen. Das Urteil möge für Opfer äußerst unbefriedigend sein, sagte sie. Aber das könne und müsse der Rechtsstaat aushalten. Die Richterinnen und Richter hätten einen Eid geschworen. „Diesen Eid nehmen wir sehr ernst“, betonte die Richterin.
Deutschen Ermittlern zufolge hielt er sich früher oft in den Feriengebieten an der Algarve in Portugal auf, um Gelegenheitsarbeiten zu übernehmen sowie in Ferienanlagen und Hotels einzubrechen. B. lebte früher unter anderem auch in Braunschweig, daher ist das Landgericht in der Stadt für ihn zuständig.
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