Ins Pflegeheim, Betreutes Wohnen – oder daheim in den eigenen vier Wänden alt werden? Welche Unterstützung gibt es, was die einzelnen Alternativen kosten – plus wertvolle Tipps.
Die meisten alten Menschen möchten so lange es geht in der eigenen Wohnung bleiben: Zur Pflege kann ein ambulanter Pflegedienst herangezogen werden, der Aufgaben übernimmt wie Waschen, Arznei-Verabreichen, Essen-Anreichen oder spezielle Pflegemaßnahmen, die mit bestimmten Krankheiten einhergehen. Die Leistungen hängen vom Pflegegrad ab, die Kosten dafür übernehmen Kranken- beziehungsweiseanteilig Pflegekasse. Es gibt fünf Pflegegrade, für Pflegegrad 1 gibt es kein Geld, für die weiteren gestaffelt zwischen monatlich 332 Euro und 947 Euro.
Ist eine 24-Stunden-Betreuung nötig, kann man sich eine Pflegekraft suchen, die zu Hause einzieht. Viele Angehörige greifen hier auf osteuropäische Pflegekräfte zurück. Diese Betreuerinnen sind in der Regel keine ausgebildeten Pflegefachkräfte, sondern sogenannte Seniorenbegleiterinnen, die eine Weiterbildung absolviert haben. Wichtig: Das deutsche Arbeitsgesetz verbietet eine Beschäftigung rund um die Uhr. Wer sich für diese Möglichkeit entscheidet, sollte die genaue Arbeitszeit vorab festlegen und sicherstellen, dass es eine Betreuung gibt, wenn die Pflegekraft freihat.
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Meist ist noch ein Pflegedienst nötig, da die ausländischen Betreuungskräfte keine medizinische Behandlungspflege übernehmen dürfen: also etwa Blutdruck messen oder Spritzen geben. Medizinische Behandlungspflege zahlen die Krankenkassen, sie wird von der Ärztin oder vom Arzt verordnet. Wird eine ausländische Kraft über eine Agentur vermittelt, kostet dies etwa 2800 bis 3500 Euro monatlich.
Betreutes Wohnen
Diese Wohnform ist ein Zwischending zwischen eigener Wohnung und Alten- undPflegeheim: In diesen Wohnanlagen gibt es barrierefreie Wohnungen verschiedener Größen für Seniorinnen und Senioren, die noch selbstständig und mobil sind oder nur einzelne Hilfeleistungen benötigen. Wichtig: Häufig gibt es eine Altersgrenze, es werden nur Senioren bis 80 Jahre aufgenommen. Und oft sind die Wartelisten lang.
Eine Sonderform sind Pflege-WGs oder ambulant betreute Wohngruppen: Hier leben drei bis zwölf Senioren in einer Wohngemeinschaft „zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung“, wie es seitens des Bundesgesundheitsministeriums heißt. Diese WGs werden von der Pflegeversicherung besonders gefördert (mehr Informationen unter diesem Link).
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Die Kosten für eine Unterkunft im betreuten Wohnen sind etwa zehn Prozent höher als vergleichbare Miete oder Kaufpreis in der Region: Das liegt an der barrierefreien Ausstattung und der steigenden Nachfrage. Eine Betreuungspauschale kommt obendrauf.
Leben im Pflegeheim
Ein Pflegeheim ist oft die teuerste Möglichkeit fürs Wohnen im Alter. Aktuell steigen die Kosten wegen des erhöhten Mindestlohns, des Fachkräftemangels und der Energiekrise weiter an. Die Kosten können sich je nach Ausstattung, Lage und Region schnell auf mehrere Tausend Euro monatlich summieren, da Unterkunft, volle Verpflegung und Pflegeleistungen bezahlt werden müssen. Laut dem Verband der Ersatzkassen betrug der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr pro Monat 2871 Euro.
Die Bewohner müssen ihr gesamtes Vermögen (auch Immobilien oder Aktien) zur Bezahlung verwenden, lediglich eine Summe von 10.000 Euro (das sogenannte Schonvermögen) darf man behalten. Wenn Rente und Vermögen nicht reichen, kann man einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Auch die Kinder können verpflichtet werden, sich an den Kosten zu beteiligen oder sie zu übernehmen (der sogenannte Elternunterhalt): Nach dem sogenannten Angehörigen-Entlastungsgesetz geht dies allerdings nur, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Dabei wird nur das Einkommen des jeweiligen erwachsenen Kindes berücksichtigt, nicht das Einkommen des gesamten Paares – Schwiegersöhne oder Schwiegertöchter müssen also nicht für die angeheiratete Verwandtschaft bezahlen. Hilfe zum Ausrechnen, wie hoch der jeweilige Anteil ist, den erwachsene Kinder bezahlen müssen, findet man auf dieser Website.
Gut zu wissen: Angehörige ersten und zweiten Grades haben jedes Jahr Anspruch auf bis zu zehn Tage Arbeitsbefreiung (unbezahlten Urlaub) für die Organisation von Pflege, also etwa bei Umbaumaßnahmen, Organisation von Kurzzeitpflege oder Heimunterbringung etc.