Aufgelauert und zugestochen: Das Landgericht Oldenburg hatte keine Zweifel, dass ein Mann seine Ehefrau ermordet hat. Nun geht der juristische Streit weiter.
Das Urteil gegen einen Ehemann wegen Mordes vor dem Landgericht Oldenburg ist nicht rechtskräftig. Es wurde Revision eingelegt, wie eine Sprecherin des Landgerichts mitteilte. Das Gericht hatte den 50-Jährigen Ende September zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Landgericht hatte keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Der Pole aus dem Landkreis Cloppenburg wurde verurteilt, weil er im Februar seine Ehefrau und die Mutter seiner beiden Töchter getötet hat. Laut Anklage wollte der Mann die 41-Jährige bestrafen, weil sie sich von ihm getrennt hatte.
Der Angeklagte soll seiner Frau an ihrer neuen Adresse in Damme (Landkreis Vechta) aufgelauert und mehrfach mit einem Messer auf sie eingestochen haben. Ein Nachbar fand das Opfer und holte Hilfe, die Frau starb noch am Tatort. Der Angeklagte flüchtete mit dem Auto. Er hatte einen Unfall auf der Autobahn 1 nördlich von Wildeshausen und erlitt schwere Verletzungen.
Zu Prozessbeginn hatte der Mann die Tat gestanden und Reue gezeigt. In einer von seiner Verteidigerin vorgelesenen Erklärung hieß es, er habe auf seine Frau in einer „tragischen Kurzschlussreaktion“ eingestochen. Die Frau hatte den 50-Jährigen vor der Tat bei der Polizei angezeigt, weil sie sich belästigt fühlte. Ein Familiengericht ordnete an, dass sich der Ehemann seiner Frau nicht näher als 100 Meter nähern dürfe.