„Rechtssicherheit vor Rechtmäßigkeit“, sagt die Landesdirektion Sachsen zu einer mutmaßlichen Wahlfälschung bei der Kommunalwahl. Für den Tatverdächtigen könnte der Vorgang noch Folgen haben.
Die Kommunalwahl im Dresdner Stadtteil Langebrück bleibt trotz manipulierter Wahlzettel zugunsten der rechtsextremen Freien Sachsen gültig. „Die juristische Prüfung ergab, dass eine Wahl, deren Gültigkeit amtlich festgestellt wurde, auch dann gültig bleibt, wenn im Nachhinein auch schwerwiegende Mängel bekannt werden“, teilte die Landesdirektion Sachsen (LDS) mit. Der Gesetzgeber räume der Rechtssicherheit höheren Rang ein gegenüber der Rechtmäßigkeit.
„Vorrangig ist, dass gewählte Vertretungen wie Ortschaftsräte, Stadträte oder Kreistage nach der amtlichen Feststellung schnell und zuverlässig handeln können. Für die gewählten Vertreter und die Bürger muss schnell und rechtssicher feststehen, wie eine neu gewählte Volksvertretung zusammengesetzt ist und dass diese wirksame und verlässliche Entscheidung treffen kann“, hieß es.
Stimmzettel zugunsten der rechtsextremen Freien Sachsen manipuliert
Konkret ging es um die Wahl des Ortschaftsrats Langebrück am 9. Juni dieses Jahres. Die Landesdirektion hatte die Gültigkeit dieser Wahl festgestellt. Eine Manipulation von Wahlzetteln wurde erst nach der Landtagswahl am 1. September bekannt. In Dresden und Umgebung tauchten zahlreiche gefälschte Briefwahlzettel auf. Auf ihnen war die Stimme zugunsten der Kleinstpartei Freie Sachsen verändert worden. Die Stimmen waren später für ungültig erklärt worden. Gegen einen 44-Jährigen wird wegen des Verdachts der Wahlfälschung ermittelt.
„Nach der Landtagswahl rückte die Wahl zum Ortschaftsrat Langebrück nochmals in den Blick, aufgrund des erneut auffälligen Wahlergebnisses für die Freien Sachsen. Es wurde deutlich, dass bei beiden Wahlgängen in der Ortschaft Langebrück Stimmzettel gefälscht wurden. Die genaue Vorgehensweise der Fälschung ist Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft“, hieß es.
Verdächtigen droht Verlust der Wählbarkeit und damit des Mandates
„Nachträglich darf das amtlich festgestellte Wahlergebnis nur geändert werden, wenn sich herausstellt, dass ein gewählter Bewerber die Wählbarkeit verliert. In diesem Fall ist die Zuteilung des Sitzes auch nach Ablauf der Wahlprüfung für ungültig zu erklären“, teilte die Landesdirektion mit. Die Wählbarkeit werde wegen bestimmter Straftaten aberkannt. Dazu zähle auch Wahlfälschung. Im Fall von Langebrück könnte das noch Konsequenzen haben. Denn der Verdächtigte hatte bei der Wahl ein Mandat für den Ortschaftsrat errungen.
Nach Angaben der Landesdirektion bleibt auch die Wahl zum Stadtrat der Stadt Dresden gültig. Bei dieser Wahl wurden gleichfalls manipulierte Stimmzettel zugunsten der Freien Sachsen festgestellt. Laut Landesdirektion haben die Manipulationen hier keine Auswirkungen auf die Sitzverteilung.
Freie Sachsen streiten Manipulation ab
Nach Bekanntwerden der Manipulation hatten die Freien Sachsen bestritten, etwas damit zu tun zu haben. Die Partei wird vom Landesverfassungsschutz als rechtsextreme Bestrebung eingestuft. Nach dessen Angaben sind sie eine als Partei organisierte Gruppierung von Neonazis, Funktionären der früheren NPD und weiteren Szeneangehörigen oder -sympathisanten.