Im Wahlmanipulationsverfahren gegen Ex-US-Präsident Donald Trump sieht der zuständige Sonderermittler keine präsidiale Immunität für den Republikaner. Trump habe privat gehandelt, erklärte Sonderermittler Jack Smith in einem am Mittwoch (Ortszeit) freigegebenen Gerichtsdokument.
Smith erklärte in dem von der zuständigen Richterin Tanya Chutkan freigegebenen Dokument, das 165 Seiten umfasst und weitgehend geschwärzt wurde, der Kern der Handlungen sei „privater“ Natur gewesen. Trump habe als Kandidat und nicht in seiner offiziellen Funktion gehandelt und zum Machterhalt Straftaten begangen.
Er habe nach seiner Niederlage gegen Joe Biden von den Demokraten bei der Präsidentschaftswahl 2020 „mit Hilfe privater Komplizen eine Reihe zunehmend verzweifelter Pläne“ gestartet, „um die rechtmäßigen Wahlergebnisse in sieben Staaten, die er verloren hatte, zu kippen“. Trump habe im großen Umfang private Akteure und die Strukturen seiner Kampagne für den Versuch genutzt, das Wahlergebnis umzukehren.
Der Oberste Gerichtshof der USA hatte im Juli auf Antrag Trumps den US-Präsidenten eine weitreichende Immunität gegen strafrechtliche Verfolgung für Amtshandlungen gewährt. Für als privat eingestufte Handlungen gilt dieser Schutz hingegen nicht.
Trump wird unter anderem angelastet, er habe die Beglaubigung von Bidens Wahlsieg durch den US-Kongress zu verhindern versucht. Das Kapitol war am 6. Januar 2021 von fanatischen Trump-Anhängern gestürmt worden, als dort die Zertifizierungsprozedur stattfand. Zuvor hatte Trump in einer Rede seine Anhänger mit dem aus der Luft gegriffenen Vorwurf angestachelt, der Wahlsieg Bidens sei durch Betrügereien zustande gekommen. Die Trump-Anwälte haben verschiedene Schritte eingeleitet, um den Beginn des Verfahrens gegen den Ex-Präsidenten hinauszuzögern.
Trump ist der Präsidentschaftskandidat der Republikaner für die Wahl am 5. November und tritt gegen die Demokratin Kamala Harris an. Ein Prozess im Verfahren wegen Wahlmanipulation ist vor der Präsidentschaftswahl nicht zu erwarten.