Kriminalität: Höhere Strafen für Geldautomaten-Sprenger geplant

Sprengungen von Geldautomaten verursachen Riesenschäden. Sie bringen auch Unbeteiligte in Gefahr. Die Ampel-Regierung plant Verschärfungen im Strafrecht. Zustimmung kommt aus Sachsen-Anhalt.

Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) begrüßt das vom Bundeskabinett geplante härtere Durchgreifen gegen Geldautomaten-Sprenger. „In Sachsen-Anhalt gab es in den letzten Jahren zwar wenige Geldautomatensprengungen. Durch den vermehrten Einsatz von Festsprengstoffen durch hochprofessionelle Tätergruppen entstanden aber immense wirtschaftliche Schäden“, sagte Zieschang in Magdeburg. 

„Durch die Explosionswucht können zudem unbeteiligte Menschen gefährdet werden. Daher begrüße ich, dass die Bundesregierung heute einen Gesetzentwurf verabschiedet hat, mit dem Geldautomatensprengungen mit Explosivstoffen zukünftig härter bestraft werden können.“ Mit dieser Strafverschärfung und mit besseren präventiven Schutzmaßnahmen der Banken gehe eine abschreckende Wirkung einher, so die Ministerin weiter.

Für Geldautomaten-Sprengungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig höhere Mindeststrafen drohen. Täterinnen und Tätern sollen je nach Gefährlichkeit ihrer Tat mit wenigstens zwei beziehungsweise fünf Jahren Haft rechnen müssen. Wer mit der Tat schwere Gesundheitsschäden bei einem Menschen oder Gesundheitsschäden bei einer großen Zahl von Menschen verursacht, soll bis zu 15 Jahre ins Gefängnis, was aber auch heute schon drohen kann. Kommt jemand ums Leben, ist derzeit schon eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich. Zudem ist der neue Straftatbestand „Sprengstoffexplosion zur Begehung eines Diebstahls“ geplant. Der Bundestag muss den Plänen noch zustimmen.