Die Stadt Bonn wollte einen Salafisten-Prediger in den Kosovo abschieben. Doch dafür fehlt nach einem Gerichtsurteil die rechtliche Grundlage.
Ein Gericht hat die geplante Abschiebung eines Salafisten-Predigers aus Bonn in den Kosovo vorerst verboten. Der Mann hatte sich mit einem Eilantrag dagegen zur Wehr gesetzt und bekam recht. Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass die Stadt Bonn keine ausreichenden Belege dafür vorgelegt habe, dass der Prediger eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstelle. Allein Propaganda für den Salafismus – eine radikale Strömung im Islam – reiche nicht aus.
Wüst und Reul hatten geplante Abschiebung begrüßt
Der Mann sitzt seit Anfang September in Abschiebehaft. Die Stadt Bonn hatte ihm unter anderem vorgeworfen, Hasspropaganda im Internet verbreitet zu haben. Ministerpräsident Hendrik Wüst und Innenminister Herbert Reul (beide CDU) hatten den Schritt begrüßt. Das Gericht konnte aber aufgrund der vorgelegten Beweismittel nicht erkennen, dass der Mann über die bloße Zugehörigkeit zum politischen Salafismus hinaus den demokratischen Rechtsstaat angreife.
Begriff „Hassprediger“ nicht gerechtfertigt
Dass der Mann Terrorismus unterstütze, lasse sich anhand der vorgelegten Erkenntnisse ebenfalls nicht feststellen. Auch sei auf dieser Basis nicht nachzuweisen, dass er selbst öffentlich zu Gewalt oder Hass aufgerufen habe. Insoweit treffe auch die Bezeichnung „Hassprediger“ nicht zu. Der Mann hat zudem drei minderjährige Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster eingelegt werden.