Nach langen Diskussionen und einer Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes haben die Abgeordneten des Landtags das Verfahren zur Wahl des Landtagspräsidenten geändert – zum Ärger der AfD.
Der Thüringer Landtag hat mit einer Mehrheit das Verfahren zur Wahl des Landtagspräsidenten geändert. Eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung wurde mit 55 Ja- und 32-Nein-Stimmen angenommen. Enthaltungen gab es nicht. Die Fraktionen können damit von Anfang an Kandidaten vorschlagen, zuvor lag das Vorschlagsrecht zunächst alleinig bei der stärksten Fraktion. Die AfD mit ihren 32 Abgeordneten, die bei der Landtagswahl vom 1. September erstmals in einem deutschen Länderparlament stärkste Kraft geworden war, stimmte gegen die Änderung.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Thüringer CDU-Fraktion, Andreas Bühl, hatte in einer Rede gesagt: „Es geht uns darum, ein sicheres Verfahren zu etablieren, das verhindert, dass der Landtagspräsident durch parteipolitische Taktiken instrumentalisiert wird.“ Es gebe kein Recht auf eine Wahl, „es gibt ein Recht, einen Vorschlag zu machen, und danach entscheidet die Mehrheit des Hauses“.
Zuvor war ein erster Teil der konstituierenden Sitzung des Thüringer Parlaments zum Debakel geraten. Der Streit um die Landtagspräsidentenwahl landete vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof, der weitgehend gegen die Rechtsauffassung der AfD entschied.