Wegen Sicherheitsbedenken hatte die Stadt Frankfurt eine Fahrrad-Demo auf der A5 untersagt und bekam nun vom Verwaltungsgerichtshof Hessen Recht. Die Veranstalter wollen sich dagegen wehren.
Eine auf der A5 geplante Fahrrad-Demonstration gegen einen Ausbau der Autobahn bei Frankfurt darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen (VGH) nicht stattfinden. Die Stadt Frankfurt habe ausreichend belegt, dass die Durchführung der Versammlung am kommenden Sonntag auf der geplanten Route über die A5 eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit begründe, erklärte der VGH in Kassel. Das Unfallrisiko sei zu hoch. Der Beschluss sei im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht anfechtbar.
Ein Bündnis gegen einen Ausbau der Autobahn 5 auf zehn Spuren am Frankfurter Kreuz hat die Demonstration am kommenden Sonntag zwischen 14 und 17 Uhr geplant. Sie soll durch die Frankfurter Innenstadt zur Autobahnanschlussstelle Niederrad auf die A5 in Richtung Kassel führen und diese am Westkreuz über die Autobahn A648 wieder verlassen. Die Veranstalter erwarten mehrere Tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Andere Route vorgeschlagen
Die Stadt schlug wegen Sicherheitsbedenken eine andere Route vor, die nicht über die A5 führt. Die A648 dürfte dabei befahren werden. Dagegen hatte das Bündnis „Stopp A5-Ausbau“ sich gewehrt und zunächst vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Recht bekommen. Dies wiederum wollte die Stadt nicht hinnehmen und wandte sich an den VGH in Kassel.
Dieser erklärte, der Streckenabschnitt, auf dem die Fahrrad-Demo geplant sei, gehöre zu den am stärksten befahrenen Autobahnen in Deutschland und Europa. Zudem sei eine verkehrsstarke Zeit betroffen. Eine Sperrung könne Unfälle verursachen. „Weder verkehrsleitende Maßnahmen noch eine frühzeitige Ankündigung solcher Maßnahmen könnten das Unfallrisiko entscheidend reduzieren“, heißt es in der Mitteilung.
Bündnis ruft Bundesverfassungsgericht an
Das Bündnis wird nun das Bundesverfassungsgericht anrufen, wie ein Sprecher sagte. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit würde massiv beschnitten, wenn die VGH-Entscheidung bestehen bliebe. Daher sei ein Eilantrag in Karlsruhe gestellt worden. Die Demonstration werde am Sonntag auf jeden Fall stattfinden, kündigten das Bündnis an, notfalls auf einer anderen Route.